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- Öffentliche Tagesordung -

Sitzungs-Informationen

Mittwoch, 3. Juli 2019, 14:30 Uhr (Abgeschlossen) (im Anschluss an vorherige Sitzung)
Gremium:
Bildungsausschuss
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal

TOP 10.

10.
Einführung einer Vertretungsreserve im Bereich A3 sowie Anpassung der Regelung zur Sommerferienbezahlung bei befristeten Beschäftigungsverhältnissen

14-20 / V 15220 (Typ: Beschlussvorlage VB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass: Die Sicherstellung der Unterrichtsversorgung an den städt. Realschulen und Schulen besonderer Art steht vor neuen Herausforderungen. Gründe dafür sind sinkende Bewerberzahlen, stärkere Konkurrenz auf dem Bewerbermarkt und strukturelle Veränderungen im Lehrkörper. Erhöhung der Attraktivität von befristeten Beschäftigungsverhältnissen, die über ein Schuljahr hinausgehen, zur Sicherstellung einer kontinuierlichen Unterrichtsversorgung. Inhalt: Einführung einer Vertretungsreserve zum Schuljahr 2019/2020 im Umfang von 20 VZÄ, ausgehend von 1 LWSt. pro Klasse im Bereich A3 im Schuljahr 2018/2019 und Schaffung von Planstellen der Wertung A13+Z in entsprechendem Umfang. Anpassung der Regelung zur Sommerferienbezahlung durch Einbeziehung der Sommerferien bei schuljahresübergreifendem Einsatz und Dauer der Beschäftigung von mindestens einem Jahr. Gesamtkosten/Gesamterlöse: Die mit der Schaffung der Planstellen im Umfang von 20 VZÄ anfallenden Kosten werden durch die gleichzeitige Senkung der Kosten für Aushilfslehrkräfte in entsprechendem Umfang kompensiert. Die Finanzierung der Anpassung der Regelung zur Sommerferien- bezahlung erfolgt aus dem vorhandenen Referatsbudget. Das Beschlussvorhaben ist damit kostenneutral. Entscheidungsvorschlag: Einführung einer Vertretungsreserve zum Schuljahr 2019/2020 bei den städt. Realschulen und Schulen besonderer Art im Umfang von 20 VZÄ. Eine Anpassung an künftig sich verändernde Klassenzahlen erfolgt nicht. Anpassung der Regelungen zur Sommerferienbezahlung durch Aufnahme der Sommerferien in das Beschäftigungsverhältnis, wenn die Beschäftigungsaufnahme unter dem Schuljahr erfolgt, die Dauer mindestens ein Jahr beträgt und Unterbrechungen von nicht mehr als 24 Schultagen vorliegen. Gesucht werden kann im RIS auch unter: Vertretungsreserve Sommerferienbezahlung Ortsangabe: ---

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (siehe Beschlussseite)