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- Öffentliche Tagesordung -

Sitzungs-Informationen

Dienstag, 23. Juli 2019, 14:30 Uhr (Abgeschlossen)
Gremium:
Finanzausschuss
Sitzungsort:
Kleiner Sitzungssaal

TOP 7.

7.
Preisgünstigen Mietwohnraum in München sichern I – faire Vermieter unterstützen: fiktive Mieten bei der Erbschaftssteuer abschaffen!

  • 14-20 / A 04974 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
  • 14-20 / A 04975 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
  • 14-20 / A 04973 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
  • 14-20 / A 05127 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
  • 14-20 / A 04979 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
  • 14-20 / A 05697 (Typ: Änderungsantrag) (Status: Erledigt)

14-20 / V 15411 (Typ: Beschlussvorlage VB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass Antrag Nr. 14-20 / A 04973 Antrag Nr. 14-20 / A 04974 Antrag Nr. 14-20 / A 04975 Antrag Nr. 14-20 / A 04979 Antrag Nr. 14-20 / A 05127 Änderungsantrag der FDP – HUT Stadtratsfraktion vom 23.07.2019 Inhalt Verweis auf die ursprüngliche, vertagte Sitzungsvorlage, die in den Finanzausschuss am 23.07.2019 eingebracht wurde. Die ursprüngliche, vertagte Sitzungsvorlage enthält eine kursorische Darstellung der aktuellen Gesetzeslage hinsichtlich der Besteuerung von Immobilien im Erb- bzw. Schenkungsfall, Erläuterungen zu den einkommensteuerrechtlichen Aspekten vermieteter Wohnimmobilien, sowie die Stellungsnahmen des Sozialreferates und des Referates für Stadtplanung und Bauordnung. Gesamtkosten / Gesamterlöse -/- Entscheidungsvorschlag Der Oberbürgermeister wird gebeten, sich über den Deutschen Städtetag bei der Bundesregierung dafür einzusetzen, dass: - die steuerliche Abzugsfähigkeit von Kosten auch dann gegeben ist, wenn die Miete unter 66 % der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. - die Erbschaft- und Schenkungssteuer gesenkt oder erlassen werden kann, wenn sich der Vermieter zu sozialen Vermietungskonzepten verpflichtet. - die Steuergesetze so geändert werden, dass sie nicht eine weitere Steigerung der Miete verursachen. Hierzu soll insbesondere § 21 Abs. 2 Einkommensteuergesetz dahingehend angepasst werden, dass die Trennung zwischen entgeltlicher und unentgeltlicher Miete bei Vermietung an fremde Dritte künftig auch dann unterbleibt, wenn die vom Vermieter verlangte Miete nicht 66 % der ortsüblichen Vergleichsmiete erreicht. - sämtliche für die Gestaltung von Mietpreisen für Immobilien geltenden Gesetze in Einklang gebracht werden. Gesucht werden kann im RIS auch unter: Preisgünstiger Mietwohnraum, soziale Mieten, Immobilien im Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht Ortsangabe -/-

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (siehe Beschlussseite)