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- Öffentliche Tagesordung -
Sitzungs-Informationen
Dienstag, 23. Juli 2019, 14:30 Uhr
(Abgeschlossen)
Gremium:
Finanzausschuss
Sitzungsort:
Kleiner Sitzungssaal
TOP 8.
8.
Rücklagenbildung bei körperschaftsteuerpflichtigen Betrieben gewerblicher Art
Kurzinfo:
Anlass
Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 28.01.2019 „Auslegungsfragen zu § 20 Abs. 1 Nr. 10 EStG, Betriebe gewerblicher Art als Schuldner der Kapitalerträge“ (BStBl. I 2019, 79)
Inhalt
Kurze Darstellung der aktuellen Entwicklungen zur Rücklagenbildung bei körperschaftsteuerpflichtigen Betrieben gewerblicher Art sowie Schilderung der aktuellen Problematik in diesem Zusammenhang, Vorschlag zur Umsetzung der Vorgaben des Bundesfinanzministeriums hinsichtlich der Betriebe gewerblicher Art der Landeshauptstadt München
Gesamtkosten / Gesamterlöse
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Entscheidungsvorschlag
1. Der Finanzausschuss stimmt einer Rücklagenbildung bei folgenden Betrieben gewerblicher Art in jeweils maximaler Höhe zu:
- U-Bahn-Bau
- Parkhäuser
- Camping- und Wohnwagenplatz
- Krematorium
- Städtischer Bestattungsdienst
- MTZ – Technologiezentrum
- IT@M Verpachtung Rechenzentrum
- Regenerative Energieerzeugung durch die Stadtgüter München
- Photovoltaik
2. Die Stadtkämmerei wird ermächtigt, die Rücklagenbildung entsprechend Randziffer 35 des BMF Schreibens vom 28.01.2019 (BStBl. I 2019, 97) in den steuerlichen Jahresabschlüssen dieser Betriebe gewerblicher Art umzusetzen.
3. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.
Gesucht werden kann im RIS auch unter:
Rücklagenbildung, Betriebe gewerblicher Art, Kapitalertragsteuer
Ortsangabe
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