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- Öffentliche Tagesordung -
Sitzungs-Informationen
Dienstag, 30. Juli 2019, 19:30 Uhr
(Abgeschlossen)
Gremium:
BA 25 - Vollgremium
Sitzungsort:
ASZ, Kiem-PAuli-Weg 22
TOP 48.
48.
(U) Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2027
Zschokkestr. (südlich), Westendstr. (westlich),
Barmer Str. und Hans-Thonauer-Str. (östlich)
(Teiländerung des Bebauungsplanes Nr. 58 d)
a) Billigungsbeschluss und vorbehaltlicher Satzungsbeschluss
b) Aufhebung des Geltungsbereiches der Ergänzung zum Aufstellungsbeschluss
Nr. 2027 vom 01.07.2015 im Bereich der Straßenverkehrsflächen
Westendstraße, Barmer Straße und Hans-Thonauer-Straße
Kurzinfo:
Anlass
a) Aufstellung des Bebauungsplans mit Grünordnung Nr. 2027
für den Bereich Zschokkestr. (südlich), Westendstr. (westlich),
Barmer Str. und Hans-Thonauer-Str. (östlich)
(Teiländerung des Bebauungsplanes Nr. 58 d)
b) Aufhebung des Geltungsbereiches der Ergänzung zum
Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2027
Zschokkestr. (südlich), Westendstr. (westlich),
Barmer Str. und Hans-Thonauer-Str. (östlich)
Erweiterung des Umgriffs (Busbetriebshofgelände)
(RIS-Vorlage Nr. 14-20 / V 03072)
Inhalt
a) Billigungsbeschluss
- Behandlung der Äußerungen aus der frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB), aus der Beteiligung der Behörden
und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 und
Abs. 2 BauGB sowie der Anhörungen der Bezirksausschüsse 25
und 7 mit Stellungnahmen der Verwaltung
- Entwurf Satzungstext und Begründung zum Bebauungsplan mit
Grünordnung Nr. 2027 mit Festsetzung einer „Gemeinbedarfsfläche
Schule, Kindertageseinrichtung mit Freispielfläche und eine offene
Einrichtung für Kinder und Jugendliche, ein Kerngebiet und drei
„allgemeine Wohngebiete“ (WA 1 bis WA 3 )
b) Aufhebung des Geltungsbereiches der Ergänzung zum Aufstellungs-
beschluss Nr. 2027
2027 im Bereich der Straßenverkehrsflächen
Entscheidungs-vorschlag
Entscheidung über
die vorgeschlagene Behandlung der Äußerungen aus den Verfahren der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Beteiligung der Behörden
die Billigung des Bebauungsplanes mit Grünordnung Nr. 2027
den Auftrag zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
den Satzungsbeschluss vorbehaltlich fristgerecht eingehender Anregungen während der öffentlichen Auslegung
keine Beschlussvollzugskontrolle