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- Öffentliche Tagesordung -

Sitzungs-Informationen

Dienstag, 10. September 2019, 19:30 Uhr (Abgeschlossen)
Gremium:
BA 03 - Vollgremium
Sitzungsort:
Arkadensaal, BayernLB, Oskar-von-Miller-Ring 3, 80333 München

TOP 2.

2.
(U) Bauprogramm Barrierefreie Querungen im Fuß- und Radverkehr 1. Sachstandsbericht 2. Bauprogramm mit Maßnahmenpaketen 3. Anträge 3.1 Ausbau Heidemannstraße - Fußgänger- und Fahrradüberführung über die Heidemannstraße zwischen der Reichskleinsiedlung und Alt-Freimann Antrag Nr. 08-14 / A 00082 vom 24.06.2008 3.2 Bauprogramm für Radweg- und Fußgängerbrücken Antrag Nr. 14-20 / A 01313 vom 13.08.2015 3.3 Klenzesteg Antrag Nr. 14-20 / A 01662 vom 17.12.2015 3.4 Braunauer Eisenbahnbrücke für den Radverkehr öffnen Antrag Nr. 14-20 / A 05270 vom 25.04.2019 3.5 Radfahr- und behindertengerechter Aus-/ Umbau der Zufahrtsrampe zur Unterführung unter der A 95 zwischen Einhornallee und Sendlinger Wald im Bereich Einhornallee / Markomannenstraße BA-Antrag Nr. 14-20 / B 05217 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 7 Sendling - Westpark vom 21.08.2018 3.6 Antrag auf Bau des Klenzestegs BA-Antrag Nr. 14-20 / B 06137 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 5 Au - Haidhausen vom 20.03.2019


14-20 / V 15344 (Typ: Beschlussvorlage SB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass Anlass und Grundlage des vorliegenden Beschlusses ist der vom Referat für Stadtplanung und Bauordnung erarbeitete Grundsatzbeschluss „Barrierefreie Querungen im Fuß- und Radverkehr – Priorisierung bestehender und geplanter Querungsbauwerke“ vom 20.07.2016 (Sitzungsvorlage Nr. 14-20/ V 01203). Inhalt Das Baureferat berichtet dem Stadtrat erstmalig über den Bearbeitungsstand der 47 Querungen (Priori­tätsklasse 1 und 1+). Zum weiteren Vorgehen wird ein Bauprogramm mit 3 Maßnahmenpaketen vorgeschlagen, deren zeitlich gestaffelte Bearbeitung mit den vorhandenen Personalressourcen möglich ist. Die nächste Stadtratsbe­- fassung mit der Fortschreibung des Bauprogramms soll im Jahr 2021 erfolgen und danach regelmäßig fortgeschrieben werden. Gesamtkosten / Gesamterlöse Der Ermittlung des Kostenrahmens für die Standorte des zweiten und dritten Maßnahmenpakets wird im Zuge der Fortschreibung des Baupro- ­gramms erfolgen und dem Stadtrat dann vorgelegt. Ein Mittelbedarf für die Realisierung der ersten Projekte wird frühestens ab 2022 anfallen. Entscheidungsvorschlag Punkte 1.-12. (siehe unter "Dokumente": "Kurzübersicht": "Entscheidungsvorschlag") Gesucht werden kann im RIS auch unter: Barrierefreiheit, Barrierefreie Querungen, Fußgängerunterführung, Fuß- und Radwegbrücken, mehrjähriges Bauprogramm Ortsangabe -/-