RIS Internet "TOP Download"
(Download erfolgte am 18.07.2024 17:18:00)
- Öffentliche Tagesordung -
Sitzungs-Informationen
Mittwoch, 16. Oktober 2019, 14:00 Uhr
(Abgeschlossen)
Gremium:
Verwaltungs- und Personalausschuss
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal
TOP 5.
5.
Leistungsbezogene Verkürzung der Wartezeiten
zur Beförderung in das erste Beförderungsamt
bei Beamtinnen und Beamten außerhalb des Lehrdienstes
und des feuerwehrtechnischen Dienstes
Kurzinfo:
Nach Ablauf der regelmäßigen Probezeit von 2 Jahren können Beamtinnen und Beamte dem Grunde nach in das erste Beförderungsamt befördert werden. Der Stadtrat hat mit Beschluss vom 15.12.2010 festgelegt, dass vor dieser Beförderung eine zusätzliche Wartezeit von einem halben bzw. einem Jahr nach dem allg. Dienstzeitbeginn erforderlich ist. Vor dem Hintergrund des Wettbewerbs um geeignete Fachkräfte sowie zur Schaffung von Leistungsanreizen in Ausbildung und Studium sollen überdurchschnittliche Leistungen gewürdigt werden, indem eine frühzeitige Beförderungsmöglichkeit geschaffen wird. Die stadtinterne Regelung zur Beförderungswartezeit soll daher leistungsbezogen modifiziert werden, die für den Lehr- und Feuerwehrdienst festgelegten Regelungen bleiben hiervon unberührt. Mehrkosten entstehen insoweit, als die erste Beförderung bei ca. 40% der Dienstkräfte vorgezogen wird. Dies ergibt geschätzte jährliche Mehrkosten von ca. 200.000 €. Bei einer Realisierung von Leistungssteigerung erhöhen sich die Kosten entsprechend; es ist jedoch nicht zu erwarten, dass die Mehrkosten den Schätzungsbetrag erheblich übersteigen werden. Entscheidungsvorschlag des Referenten:Seite 5 bis 6 der Beschlussvorlage.Gesucht werden kann auch im RIS nach Laufbahnrecht, Beamtenrecht, Qualifikationsebene, Leistungslaufbahn, Beförderung, Aufstieg Ausbildungsqualifizierung, Beurteilung, Vorbereitungsdienst, Wartezeiten, Beförderung. Ortsangabe:-/-