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- Öffentliche Tagesordung -

Sitzungs-Informationen

Mittwoch, 25. September 2019, 14:00 Uhr (Abgeschlossen)
Gremium:
Verwaltungs- und Personalausschuss
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal

TOP 8.

8.
Gemeinschaftsveranstaltung: anrechenbare Dienst - bzw. Arbeitszeit und Zuschusshöhe Wenn schon feiern, dann gescheid ! Antrag Nr. 14-20/A 05113 von der BAYERNPARTEI Stadtratsfraktion vom 21.03.2019 Erhöhung des Zuschusses für Gemeinschaftsveranstaltungen für die Beschäftigten der Stadtverwaltung Antrag Nr. 14-20/A 05135 von Frau StRin Bettina Messinger, Frau StRin Anne Hübner, Herrn StR Haimo Liebich, Herrn StR Christian Vorländer, Herrn StR Hans Dieter Kaplan vom 26.03.2019

  • 14-20 / A 05135 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
  • 14-20 / A 05113 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)

14-20 / V 15792 (Typ: Beschlussvorlage VB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
In der Beschlussvorlage werden die Gründe für die bisherige Regelung sowie für die Beibehaltung der Zuschusshöhe und der Vorschlag für die Neuregelung bezüglich der anrechenbaren Dienst-bzw. Arbeitszeit erläutert. Dem Stadtrat der Landeshauptstadt München wird die Durchführung der Gemeinschaftsveranstaltung während der Dienst- bzw. Arbeitszeit unter Anerkennung einer Dienst-bzw. Arbeitszeit im Umfang von nicht mehr höchstens 3, sondern ab 01.01.2020 höchstens 4 Stunden für die teilnehmenden Beschäftigten unter Beibehaltung der Zuschusshöhe vorgeschlagen. Gesamtkosten/Gesamterlöse:keine Entscheidungsvorschlag des Referenten: 1. Ab 01.01.2020 wird einmalig pro Kalenderjahr und Teilnehmerin oder Teilnehmer eine Dienst-bzw. Arbeitszeit im Umfang von max. 4 Stunden anerkannt. Dies gilt auch für Beschäftigte, für die an diesem Tag keine Dienst-bzw. Arbeitspflicht bestht und die an der Gemeinschaftsveranstaltung teilnehmen. 2. Der Beschluss der VV vom 28.01.2015, Sitzungsvorlage Nr. 14-20/V 02104, bleibt im Übrigen vom vorliegenden Beschluss unberührt, insbesondere wird die Zuschusshöhe beibehalten. 3. Der Antrag Nr. 14-20/A 05113 der Bayernpartei- Stadtratsfraktion vom 21.03.2019 und der Antrag Nr. 14-20/A 05135 der SPD-Stadtratsfraktion vom 26.03.2019 sind damit geschäftsordnungsgemäß erledigt. 4. Der Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Gesucht werden kann auch im RIS nach Gemeinschaftsveranstaltung, Zuschusshöhe, anrechenbare Dienstzeit, anrechenbare Arbeitszeit

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (nach Antrag)