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- Öffentliche Tagesordung -
Sitzungs-Informationen
Mittwoch, 25. September 2019, 14:00 Uhr
(Abgeschlossen)
Gremium:
Verwaltungs- und Personalausschuss
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal
TOP 8.
8.
Gemeinschaftsveranstaltung: anrechenbare Dienst -
bzw. Arbeitszeit und Zuschusshöhe
Wenn schon feiern, dann gescheid !
Antrag Nr. 14-20/A 05113 von der BAYERNPARTEI Stadtratsfraktion
vom 21.03.2019
Erhöhung des Zuschusses für Gemeinschaftsveranstaltungen
für die Beschäftigten der Stadtverwaltung
Antrag Nr. 14-20/A 05135 von Frau StRin Bettina Messinger,
Frau StRin Anne Hübner, Herrn StR Haimo Liebich, Herrn StR Christian Vorländer,
Herrn StR Hans Dieter Kaplan vom 26.03.2019
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14-20 / A 05135 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
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14-20 / A 05113 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
Kurzinfo:
In der Beschlussvorlage werden die Gründe für die bisherige Regelung sowie für die Beibehaltung der Zuschusshöhe und der Vorschlag für die Neuregelung bezüglich der anrechenbaren Dienst-bzw. Arbeitszeit erläutert. Dem Stadtrat der Landeshauptstadt München wird die Durchführung der Gemeinschaftsveranstaltung während der Dienst- bzw. Arbeitszeit unter Anerkennung einer Dienst-bzw. Arbeitszeit im Umfang von nicht mehr höchstens 3, sondern ab 01.01.2020 höchstens 4 Stunden für die teilnehmenden Beschäftigten unter Beibehaltung der Zuschusshöhe vorgeschlagen.
Gesamtkosten/Gesamterlöse:keine
Entscheidungsvorschlag des Referenten: 1. Ab 01.01.2020 wird einmalig pro Kalenderjahr und Teilnehmerin oder Teilnehmer eine Dienst-bzw. Arbeitszeit im Umfang von max. 4 Stunden anerkannt. Dies gilt auch für Beschäftigte, für die an diesem Tag keine Dienst-bzw. Arbeitspflicht bestht und die an der Gemeinschaftsveranstaltung teilnehmen. 2. Der Beschluss der VV vom 28.01.2015, Sitzungsvorlage Nr. 14-20/V 02104, bleibt im Übrigen vom vorliegenden Beschluss unberührt, insbesondere wird die Zuschusshöhe beibehalten. 3. Der Antrag Nr. 14-20/A 05113 der Bayernpartei- Stadtratsfraktion vom 21.03.2019 und der Antrag Nr. 14-20/A 05135 der SPD-Stadtratsfraktion vom 26.03.2019 sind damit geschäftsordnungsgemäß erledigt. 4. Der Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.
Gesucht werden kann auch im RIS nach Gemeinschaftsveranstaltung, Zuschusshöhe, anrechenbare Dienstzeit, anrechenbare Arbeitszeit