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- Öffentliche Tagesordung -
Sitzungs-Informationen
Donnerstag, 17. Oktober 2019, 14:00 Uhr
(Abgeschlossen)
Gremium:
Gesundheitsausschuss
Sitzungsort:
Kleiner Sitzungssaal
TOP 3.
3.
Stellenmehrbedarf für den Vollzug des PsychKHG
(Eckdatenbeschluss Haushalt 2020 Nr. 47)
Sozialpsychiatrische Beratung für psychisch auffällige Personen
(Eckdatenbeschluss Haushalt 2020 Nr. 7)
Bayerisches Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz: Stellenmehrbedarf für den Vollzug und
die Beratung für psychisch auffällige Personen
Produkt 33414100 Gesundheitsschutz und
Produkt 33414200 Gesundheitsvorsorge
Beschluss über die Finanzierung ab 2020
Kurzinfo:
Anlass:
Seit 1. Januar 2019 ist das Bayerische Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (BayPsychKHG) in vollem Umfang in Kraft. Das Gesetz hat zum Ziel, öffentlich-rechtliche Unterbringungen oder Zwangsmaßnahmen aufgrund einer psychischen Störung mit Selbst- und Fremdgefährdung zu vermeiden, und es regelt die Anordnung und Durchführung von öffentlich-rechtlichen Unter-bringungen, wenn die Gefährdung nicht durch weniger einschnei-dende Mittel abgewendet werden kann.
Der Vollzug des Bayerischen Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzes ist eine Pflichtaufgabe im übertragenen Wirkungskreis. Die Umsetzung erfolgt durch das Referat für Gesundheit und Umwelt.
Inhalt:
Der Stadtrat wird über den Vollzug des neuen Bayerischen Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzes im Referat für Gesundheit und Umwelt informiert.
Anhand der Aufgabenentwicklung der letzten Jahre und einer Darstellung der Aufgabenmehrung im Zusammenhang mit der Gesetzesänderung wird die Notwendigkeit einer Stellenzuschaltung in beiden Dienststellen vorgetragen.
Gesamtkosten/ Gesamterlöse:
Die Kosten dieser Maßnahme betragen für das Produkt 33414100 Gesundheitsschutz 29.945 € im Jahr 2020 und 28.945 € ab dem Jahr 2021 ff.
Die Kosten dieser Maßnahme betragen für das Produkt 33414200 Gesundheitsvorsorge 89.265 € im Jahr 2020 und 87.265 € ab dem Jahr 2021 ff.
Entscheidungsvorschlag:
Verstärkung der im RGU am Vollzug und an der Umsetzung des BayPsychKHG beteiligten Organisationseinheiten in den Hauptabteilungen Gesundheitsschutz und Gesundheitsvorsorge, um eine ordnungsgemäße Aufgabenerledigung der dauerhaften Pflichtaufgaben zu gewährleisten. Hierfür sind insgesamt Personalkapazitäten in Höhe von zunächst 1,5 VZÄ erforderlich.
Gesucht werden kann im RIS auch unter:
Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz, Psych-KHG, Sozialpsychiatrischer Dienst, SPDI, Beratung für psychisch auffällige Personen, Unterbringung und Betreuung psychisch kranker Menschen
Ortsangabe:
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