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- Öffentliche Tagesordung -
Sitzungs-Informationen
Mittwoch, 9. Oktober 2019, 09:30 Uhr
(Abgeschlossen) (im Anschluss an vorherige Sitzung)
Gremium:
Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal
TOP 19.
19.
Münchner Gesellschaft für
Stadterneuerung mbH (MGS)
Sanierungstätigkeit ab 2020
Finanzbedarf
- im Mehrjahresinvestitionsprogramm
- im Finanzhaushalt 2020
Kurzinfo:
Anlass
Das neue Vergütungs- und Finanzierungsmodell der MGS sieht vor, dass die Leistungen der MGS in eine Budgetierungsplanung einfließen und aus dem städtischen Haushalt finanziert werden.
Zuständig für die Entscheidung ist der Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung, weil die Vorgaben aus dem Eckdatenbeschluss 2020 eingehalten werden.
Inhalt
Darstellung der Beauftragungssystematik der MGS
- als Sanierungstreuhänderin
- als sonstige Beauftragte im Bereich Stadterneuerung der Systematik der Budgetierungspläne des Mittelbedarfes der MGS für 2020
- als Sanierungstreuhänderin
- als sonstige Beauftragte im Bereich Stadterneuerung der Refinanzierung aus der Städtebauförderung eines Ausblickes ab 2021.
Gesamtkosten/Gesamterlöse:
Die Kosten für die MGS als Sanierungstreuhänderin betragen im Jahr 2020 12.745.100 € (davon 2.895.000 € für investive Maßnahmen und 9.850.100 €, davon 8.852.100 € zahlungswirksam, für konsumtive Maßnahmen).
Den o.g. Kosten stehen Erlöse (staatliche Städtebaufördermittel) von voraussichtlich insgesamt 2.014.000 € gegenüber.
Für die Beauftragung der MGS als sonstige Beauftragte (Stadtteilmanagement) fallen im Jahr 2020 Kosten in Höhe von 1.248.510 € an. Den Kosten stehen entsprechende Erlöse (staatliche Städtebaufördermittel) in Höhe von voraussichtlich 590.000 € gegenüber.
Diese Kosten sind bereits im Haushalt unter dem Produkt 38512200 (Stadterneuerung) beim Referat für Stadtplanung und Bauordnung eingestellt.
Die beantragten Mittel für 2020 entsprechen den Festlegungen für das Referat für Stadtplanung und Bauordnung im Eckdatenbeschluss 2020, siehe Nr. 34 der Liste der geplanten Beschlüsse des Referats für Stadtplanung und Bauordnung.
weiter siehe Beschluss