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- Öffentliche Tagesordung -
Sitzungs-Informationen
Dienstag, 22. Oktober 2019, 10:00 Uhr
(Abgeschlossen)
Gremium:
Kreisverwaltungsausschuss
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal
TOP 1.
1.
Personalbedarf in der Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde
Kurzinfo:
Anlass
Bedingt durch neue Gesetze bzw. deren Umsetzung, quantitative wie auch qualitative Aufgabenveränderungen, die durch die 2016/2017 bewilligten Personalzuschaltungen nicht aufgefangen werden können.
So müssen durch die Einführung des sogenannten WLTP-Verfahrens im Zulassungswesen erheblich mehr Daten händisch in die beim Kraftfahrtbundesamt (KBA) geführte sogenannte COC-Datenbank eingegeben werden.
Im Fahrerlaubnisrecht wurde durch die 13. Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnisverordnung der sogenannte Pflichtumtausch aller bisher unbefristeter Führerscheine in einem Stufenmodell eingeführt.
Inhalt
In der Beschlussvorlage wird zum einen dargestellt, welcher Personalmehrbedarf notwendig ist, um die seitens des Gesetzgebers eingeführten Maßnahmen/Änderungen unter Beibehaltung einer für die Bürgerinnen und Bürger akzeptablen Wartezeit umsetzen zu können.
Zum anderen wird dargestellt, welcher Personalbedarf notwendig ist, um die Themenbereiche Steuerungsunterstützung der Abteilungsleitung, Entlastung der Führungskräfte sowie die Bearbeitung von Grundsatzaufgaben und der Aufbau eines qualifizierten Wissensmanagements zukünftig in geeigneter Weise bearbeiten zu können.
Gesamtkosten/Gesamterlöse
Es entstehen zusätzliche Kosten in Höhe von:
Einmalig i.H.v. 32.000 € in 2020 € / befristet i.H.v. 576.220 € von 2020 - 2028 € / befristet i.H.v. 280.000 € von 2020 – 2021 / befristet i.H.v. 70.000 € in 2022 und dauerhaft 366.730 € ab 2020 €; gesamt für 2020 i.H.v. 1.254.950 €
Bei der Fahrerlaubnisbehörde sind in Anbetracht der insgesamt ca. 900.000 umzutauschenden Führerscheine Erlöse im Gesamtvolumen von ca. 21.600.000 € (jährlich durchschnittlich ca. 1.542.857 €) zu erwarten.
Entscheidungsvorschlag
Das KVR wird in Abstimmung mit dem POR beauftragt, die notwendigen organisatorischen Maßnahmen umzusetzen und die notwendigen, zum Teil befristeten Stellen einzurichten.
Aufnahme in die BVK