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- Öffentliche Tagesordung -

Sitzungs-Informationen

Dienstag, 26. November 2019, 09:30 Uhr (Abgeschlossen)
Gremium:
Kreisverwaltungsausschuss
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal

TOP 13.

13.
Personalbedarf im Bereich gewerberechtlicher Ordnungswidrigkeiten

14-20 / V 16151 (Typ: Beschlussvorlage SB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass Zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher werden von der Polizei und den Fachdienststellen des Kreisverwaltungsreferates in den Gewerbebetrieben Kontrollen durchgeführt und abhängig von der Art und Umfang des Verstoßes Bußgeldverfahren eingeleitet. In den Bereichen Lebensmittelrecht und Gewerblicher Kraftverkehr steigen die Fallzahlen, insgesamt sind jährlich ca. 2000 Anzeigen mehr zu bearbeiten als im Jahr 2017. Der Anstieg der Arbeitsmenge kann mit den vorhandenen personellen Ressourcen nicht bewältigt werden. Ebenso verlangt der Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher eine zeitnahe Ahndung der Verstöße. Inhalt In der Beschlussvorlage wird dargestellt, welcher Personalmehrbedarf bei der Bußgeldstelle des KVR notwendig ist, um weiterhin eine konsequente Verfolgung und Ahndung der durch die Kontroll-behörden festgestellten und angezeigten Ordnungswidrigkeiten sicherzustellen. Gesamtkosten/Gesamterlöse Die Kosten des Projekts belaufen sich auf 143.000 € im Jahr 2020 und ab dem Jahr 2021 dauerhaft auf 139.000 €. Die Erlöse dieser Maßnahme betragen rund 420.000 € ab dem Jahr 2020. Entscheidungsvorschlag Das Kreisverwaltungsreferat wird in Abstimmung mit dem Personal- und Organisationsreferat beauftragt, die zwei notwendigen Stellen einzurichten. Das Kreisverwaltungsreferat wird beauftragt, die erforderlichen Haushaltsmittel im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung für die Jahre 2020 ff anzumelden. Die Stadtkämmerei wird gebeten, die zu erwartenden Einnahmen bei den zentralen Ansätzen im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung für die Jahre 2020 ff anzumelden. Gesucht werden kann im RIS auch unter Bußgeldverfahren Ortsangabe -/-

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (siehe Beschlussseite)