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- Öffentliche Tagesordung -
Sitzungs-Informationen
Mittwoch, 18. Dezember 2019, 09:00 Uhr
(Abgeschlossen)
Gremium:
Vollversammlung
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal
TOP 32.
32.
Stundenermäßigungen und Anrechnungsstunden für
Lehrkräfte, Übernahme der staatlichen Regelungen für
den städtischen Lehrdienst
Kurzinfo:
Anlass:
Aufgrund des Inkrafttretens der Unterrichtspflichtzeitverordnung (BayUPZV) wurden neue Bekanntmachungen durch das Bayer. Staatsministerium für Unterricht und Kultus zu Stundenermäßigungen und Anrechnungsstunden erlassen.
Inhalt:
Analog der bisherigen Praxis: Übernahme der staatlichen Regelungen zu Stundenermäßigungen und Anrechnungsstunden auch für den städtischen Lehrdienst ab 01.08.2019, beim Schulträger Meisterschulen am Ostbahnhof – Zweckverband der Landeshauptstadt München und der Handwerkskammer für München und Oberbayern ab 01.08.2018
Gesamtkosten/Gesamterlöse:
Im Bereich berufliche Schulen, einschließlich dem Schulträger Meisterschulen am Ostbahnhof – Zweckverband der Landeshauptstadt München und der Handwerkskammer für München und Oberbayern, erhöhen sich die Anrechnungsstunden um 178 Wochenstunden (7,42 VZÄ). Die Finanzierung erfolgt aufgrund der geänderten staatlichen Vorgaben über die im Büroweg 2019 vorhandenen Ressourcen. Es erfolgt eine Mitfinanzierung durch den Freistaat Bayern im Rahmen des Lehrpersonalkostenzuschusses.
Entscheidungsvorschlag:
Übernahme der in den staatlichen Bekanntmachungen enthaltenen Regelungen zu Stundenermäßigungen und Anrechnungsstunden für den städtischen Lehrdienst ab 01.08.2019, beim Schulträger Meisterschulen am Ostbahnhof – Zweckverband der Landeshauptstadt München und der Handwerkskammer für München und Oberbayern ab 01.08.2018
Gesucht werden kann im RIS auch unter:
Unterrichtspflichtzeit
Stundenermäßigungen
Anrechnungsstunden