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- Öffentliche Tagesordung -
Sitzungs-Informationen
Mittwoch, 20. November 2019, 19:30 Uhr
(Abgeschlossen)
Gremium:
BA 22 - Vollgremium
Sitzungsort:
Pfarrsaal St. Michael, Schussenrieder Str. 4
TOP 5.
5.
N - (U) a) Mieterschutz - Fünf Euro Höchstmiete auch in München möglich?
b) Beispiel Wien: Mehr geförderte Wohnungen bauen durch Festsetzung in Bebauungsplänen
c) Auf städtischem Grundstück maximal 7 Euro Miete
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14-20 / A 04688 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
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14-20 / A 04791 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
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14-20 / A 04692 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
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14-20 / A 06028 (Typ: Änderungsantrag) (Status: Erledigt)
Kurzinfo:
Anlass:
Kann das Wiener Modell – fünf Euro Höchstmiete – auch in München
angewandt werden?
Anträge mehrerer Stadtratsmitglieder der SPD - und der CSU-Fraktion
sowie der Fraktion DIE GRÜNEN/RL zum Mieterschutz, der Errichtung
mehr geförderter Wohnungen durch Festsetzung in Bebauungsplänen
und einer Maximal Miete von 7 Euro auf städtischem Grundstück in
München
Inhalt:Darstellung des Wiener Modells in
• rechtlicher,
• bauplanungsrechtlicher
• und förderrechtlicher Hinsicht.
Gegenüberstellung der Rahmenbedingungen in Deutschland / Bayern
Voraussetzungen für ein Wiener Modell in München
Gesamtkosten/Gesamterlöse:
- / -
Entscheidungsvorschlag:
1. Die Ausführungen der Referentin zu den bauplanungsrechtlichen
und förderrechtlichen Aspekten des Wiener Modells sowie
den derzeitigen bauplanungsrechtlichen und förderrechtlichen
Rahmenbedingungen in München werden zur Kenntnis genommen.....
Gesucht werden kann im RIS auch nach:
• Wiener Modell
• Fünf Euro Höchstmiete
• Geförderter Wohnungsbau
• München Modell Miete
• Antrag Nr. 14-20 / A 04688
• Antrag Nr. 14-20 / A 04692
• Antrag Nr. 14-20 / A 04791
Ortsangabe