HINWEIS:

Auf Mobilgeräten (Android/IOS) können aus Sicherheitsgründen keine externen Dateien geladen werden, daher funktionieren die Links zu den Dokumenten nicht! Bitte öffnen Sie diese direkt aus einem Dateibrowser.

Außerdem können auf Grund dessen auch keine Style-Anweisungen und Icons geladen werden, somit ist die Darstellung unvollständig.

RIS Internet "TOP Download"

(Download erfolgte am 05.05.2024 10:59:37)
- Öffentliche Tagesordung -

Sitzungs-Informationen

Mittwoch, 18. Dezember 2019, 09:00 Uhr (Abgeschlossen)
Gremium:
Vollversammlung
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal

TOP 46.

46.
Unentgeltliche Überlassung eines Feuerwehreinsatzfahrzeuges an das THW Ausnahme vom Kommunalrechtlichen Schenkungsverbot

  • 14-20 / A 05834 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)

14-20 / V 16649 (Typ: Beschlussvorlage VB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Mit dem Antrag Nr. 14-20 / A 05834 vom 27.08.2019 stellten Herrn StR Alexander Reissl und Herrn StR Christian Vorländer den Antrag, dass die Münchener Berufsfeuerwehr dem Ortsverband München Ost der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW) kostenlos ein außer Dienst gestelltes Transportfahrzeug (Abrollkipper) überlässt. Die Berufsfeuerwehr München sondert zum 31.10.2019 einen Abrollkipper aus Alters- und Verschleißgründen aus. Der Ortsverband des THW hat Interesse an der Instandsetzung des Fahrzeugs zur Aufnahme in ihren Fuhrpark. Eine unentgeltliche Überlassung betrifft eine Ausnahme zum Schenkungsverbot nach Art. 75 Abs. 3 GO und muss deshalb vom Stadtrat beschlossen werden. Der Schenkung des Abrollkippers wird zugestimmt. Das Kreisverwaltungsreferat, Branddirektion, wird beauftragt, gemeinsam mit der Vergabestelle 1 die Schenkung vertragsrechtlich umzusetzen und das Fahrzeug zu übergeben.

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (nach Antrag)