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- Öffentliche Tagesordung -

Sitzungs-Informationen

Dienstag, 3. Dezember 2019, 19:00 Uhr (Abgeschlossen)
Gremium:
BA 21 - Vollgremium
Sitzungsort:
Bürgerzentrum Rathaus Pasing, Großer Sitzungssaal, Landsberger Str. 486

TOP 3.

3.
Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung vom 25.09.19: (U) Einhausung der A96 im Stadtgebiet der Landeshauptstadt München - Sachstand und Empfehlungen - Machbarkeitsstudie zur Einhausung der A96 unverzüglich dem Stadtrat zur Entscheidung vorlegen Empfehlung Nr. 14-20 / E 01729 14351der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 07 - Sendling-Westpark am 10.10.2017 A96; Machbarkeitsanalyse zur Einhausung (Ziffer 1 des Antrages) Empfehlung Nr. 14-20 / E 01738 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 20 - Hadern am 17.10.2017


14-20 / V 14351 (Typ: Beschlussvorlage SB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass: Mit dem Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 11.12.2013 (Sitzungsvorlagen-Nr. 08-14/V 13570) wurde das Referat für Stadtplanung und Bauordnung damit beauftragt, mit Unterstützung eines externen Projektsteuerers das Untersuchungsdesign für eine Machbarkeitsstudie zur Einhausung der A 96 unter Beteiligung der Bezirksausschüsse und der Bürgerinitiative BiBAB96 zu entwickeln. Die an das Ingenieurbüro Suess Staller Schmitt Ingenieure GmbH, Gräfelfing, vergebene Vorstudie wurde im Juni 2015 fertiggestellt. Inhalte: Aufgabe der Vorstudie war die Durchführung von vorbereitenden Untersuchungen sowie die Entwicklung des Leistungsbildes für eine Machbarkeitsstudie zu baulichen Maßnahmen zur Verbesserung des Lärmschutzes sowie der lufthygienischen und städtebaulichen Situation an der A96 auf städtischem Gebiet. In der Beschlussvorlage werden die Ergebnisse der Vorstudie zusammengefasst dargestellt. Gesamtkosten/ Gesamterlöse -- Entscheidungsvorschlag: Der Stadtrat nimmt die Ausführungen im Vortrag der Referentin zu der durch Suess Staller Schmitt Ingenieure GmbH erarbeiteten Vorstudie einer "Machbarkeitsstudie zu baulichen Maßnahmen zur Verbesserung des Lärmschutzes sowie der lufthygienischen und städtebaulichen Situation an der A96 im Stadtgebiet" zur Kenntnis. Es wird vorgeschlagen, dass Projekt Einhausung der A96 ruhen zu lassen, da: Die Zuständigkeit für Lärmschutzmaßnahmen an Autobahnen nicht bei der Kommune liegt und die Autobahndirektion eine Einhausung als nicht verhältnismäßig ansieht. usw.