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- Öffentliche Tagesordung -

Sitzungs-Informationen

Montag, 9. Dezember 2019, 19:30 Uhr (Abgeschlossen)
Gremium:
BA 20 - Vollgremium
Sitzungsort:
Gaststätte Mehlfeld's, Guardinistr. 98 a, 81375 München

TOP 4.

4.
Beschluss vom 23.10.2019: Beginn des Christkindlmarkts neu regeln

  • 14-20 / A 04802 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
  • 14-20 / A 04801 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)

14-20 / V 15647 (Typ: Beschlussvorlage VB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass Beginn des Christkindlmarkts neu regeln Neue Regelung für die Eröffnung der Münchner Christkindl- und Weihnachtsmärkte Änderung der Fristen zur Antragstellung bei einer Marathonveranstaltung Inhalt Mit der Beschlussvorlage wird die Satzung der Landeshauptstadt München über die Benützung der Dulten und des Christkindlmarkts (Dult- und Christkindlmarktsatzung) insoweit geändert, als der Beginn des Christkindlmarktes in der Altstadtfußgängerzone auf den Montag vor dem ersten Advent festgelegt wird. Der frühestmögliche Termin für den Beginn der sonstigen Christkindlmärkte auf öffentlichem Grund und in Grünanlagen wird in den Veranstaltungsrichtlinien ebenfalls auf den Montag vor dem ersten Advent festgelegt. Die Fristen zur Antragstellung einer Marathonveranstaltung in den Veranstaltungsrichtlinien werden geändert. Entscheidungsvorschlag Beginn des Münchner Christkindlmarktes am Marienplatz ab 2020 auf den Montag vor dem ersten Advent vorzerlegen. Änderungssatzung wird beschlossen. Für die weiteren Christkindlmärkte auf öffentlichem Grund und in städtischen Grünanlagen als frühest möglichen Eröffnungstag ab 2020 den Montag vor dem ersten Advent zulassen. Die Fristen für die Veröffentlichung der Antragsbedingungen des Marathons auf den 31.01. sowie die Fristen zur Antragstellung auf den 31.03. des Vorjahres der jeweiligen zwei Veranstaltungsjahre vorverlegen. Die Anträge Nr. 14-20 / A 04801 und Nr. 14-20 / A 04802, jeweils vom 18.12.2018, sind damit geschäftsordnungsgemäß behandelt. Der Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.