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- Öffentliche Tagesordung -
Sitzungs-Informationen
Mittwoch, 22. Januar 2020, 09:00 Uhr
(Abgeschlossen)
Gremium:
Vollversammlung
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal
TOP 17.
17.
Personalbedarf Ausländerbehörde /
Fachkräfteeinwanderunggesetz
Kurzinfo:
Anlass
Inkrafttreten des Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG) mit dem Ziel, „die Bedarfe des Wirtschaftsstandorts Deutschland und die Fachkräftesicherung durch eine gezielte und gesteuerte Zuwanderung von Fachkräften aus Drittstaaten zu flankieren und so einen Beitrag zu einem nachhaltigen Wohlstand zu leisten.“(vgl. BT-Drs. 19/8285, S. 1). Die gesetzgeberische Intention führt zu einer Zunahme der Fallzahlen im Bereich der Erwerbsmigration in der Ausländerbehörde verbunden mit einen entsprechenden Stellenmehrbedarf, der mit der vorliegenden Beschlussvorlage geltend gemacht wird.
Inhalt
München ist dringend auf ein ausreichendes Potential an Fach- und Führungskräften angewiesen, das bereits zum jetzigen Zeitpunkt nicht in ausreichendem Maße vorhanden ist.
Mit den erleichterten Zuzugsmöglichkeiten aufgrund das FEG wird es einer vermehrten Zuwanderung von Fach- und Führungskräften nach München kommen, die sich in der Ausländerbehörde in der Steigerung der Fallzahlen und entsprechenden Stellenmehrbedarfen widerspiegelt.
Nur mit einer ausreichenden Ressourcenausstatttung ist auch in Zukunft sichergestellt, dass die Ziele des FEG für den Wirtschafts- und Wissenschaftsstandort München im internationalen Wettbewerb um die besten Köpfe durch die zeitnahe und bürgerorientierte Abwicklung der ausländerrechtlichen Angelegenheit im Sinne einer gelebten Willkommenskultur wirksam umgesetzt werden können.
Gesamtkosten/Gesamterlöse
Die Kosten dieser Maßnahme betragen 1.535.931 € im Jahr 2020, befristet von 01.02.2020 – 30.04.2021 i.H.v. 504.019 €, befristet von 01.02.2020 – 31.01.2023 i.H.v. 999.450 € und dauerhaft ab 2020 i.H.v. 811.650 €
Entscheidungsvorschlag
Zustimmung zu der im Beschlussvortrag dargestellten Personalzuschaltung
Das KVR wird beauftragt, die erforderlichen Haushaltsmittel für 2020 in den Nachtragshaushalt und für die Folgejahre im Rahmen der jeweiligen Haushaltsplanaufstellung anzumelden.