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- Öffentliche Tagesordung -
Sitzungs-Informationen
Mittwoch, 22. Januar 2020, 09:00 Uhr
(Abgeschlossen)
Gremium:
Vollversammlung
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal
TOP 11.
11.
Altstadt-Radlring
Abschnitt 3.2 - Thomas-Wimmer-Ring
Oberflächengestaltung des Thomas-Wimmer-Rings nach
Fertigstellung der Tiefgarage
Empfehlung Nr. 14-20 / E 02633 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 01 - Altstadt-Lehel am 06.06.2019
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14-20 / E 02633 (Typ: BV-Empfehlung) (Status: Erledigt)
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14-20 / A 06585 (Typ: Änderungsantrag) (Status: Erledigt)
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14-20 / A 06584 (Typ: Änderungsantrag) (Status: Erledigt)
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14-20 / A 06581 (Typ: Änderungsantrag) (Status: Erledigt)
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14-20 / A 06524 (Typ: Änderungsantrag) (Status: Erledigt)
Kurzinfo:
Anlass
Am 18.12.2019 hat die VV einen ersten Schritt zur Umsetzung der beiden Bürgerbegehren zum Radverkehr in München beschlossen. Darin wird die Verwaltung beauftragt, unmittelbar ein angepasstes Konzept für die Oberflächengestaltung am Thomas-Wimmer-Ring dem Stadtrat vorzulegen.
Inhalt
Für die Seite zur Altstadt wird eine Variante vorgeschlagen, in der der Radweg zwischen Häuserwand und Tiefgaragenrampe geführt wird. Obwohl eine Engstelle für den Rad- und Fußverkehr entsteht, kann dabei eine Kreuzung des Radverkehrs mit demr Kfz-Verkehr der Tiefgarage vermieden werden. Das Einrichten einer Busanfahrtszone für Touristenbusse ist darüber hinaus ebenfalls weiterhin möglich. Der Altstadtring kann für den motorisierten Verkehr dann mit zwei Fahrspuren aufrecht erhalten werden.
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Entscheidungsvorschlag
1. Dem neuen Konzept zur Umplanung und Herstellung des Thomas-Wimmer-Rings im freien Verlauf zwischen dem Knoten Maximilianstraße und der Herrnstraße, mit insgesamt einer Fahrspur auf der Südostseite und zwei Fahrspuren auf der Nordwestseite bis einschließlich der neu einzurichtenden Fußgängerschutzanlage auf Höhe der Herrnstraße (Ostseite – Variante 2) unter Bezug auf den Stadtratsbeschluss Bürgerbegehren „Altstadt-Radlring“, Bürgerbegehren „Radentscheid“ (Sitzungsvorlage Nr. 14-20 / 15585) vom 18.12.2019, wird zugestimmt.
2. Das Baureferat wird gebeten, das geänderte Verkehrskonzept gemeinsam mit dem Investor als Grundlage der Ausführung vorzusehen.
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