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- Öffentliche Tagesordung -

Sitzungs-Informationen

Mittwoch, 11. März 2020, 14:00 Uhr (Abgeschlossen) (im Anschluss an vorherige Sitzung)
Gremium:
IT-Ausschuss
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal

TOP 1.

1.
Die IT-Ausstattung in den städtischen Heimen verbessern

  • 14-20 / A 05464 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)

14-20 / V 17396 (Typ: Beschlussvorlage VB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass Die Fraktion DIE GRÜNEN/RL beantragt, die IT-Ausstattung in den städtischen Heimen wie folgt zu verbessern: moderne und bedarfsgemäße Ausstattung des Teams mit mobilen und stationären Rechnern; moderne und bedarfsgemäße Ausstattung mit mobilen Rechnern, welche den Kindern und Jugendlichen zur Verfügung gestellt werden und Einrichtung eines WLAN-Netzes für Personal und Kinder und Jugendliche in jedem Haus, welches eine Ausleuchtung im gesamten Haus sicherstellt. Inhalt Die fachlichen Anforderungen der Heimleitungen bezüglich der flächendeckenden Bereitstellung von WLAN können abweichend vom Antrag sein. Dies wird Vorort überprüft. Die Anforderungen an die IT-Ausstattung (Standard IT-Services) für die Mitarbeitenden in den städtischen Heimen wird überprüft. Für die Ausstattung mit mobilen Rechnern für die Kinder und Jugendlichen in den Heimen werden Lösungen vorgeschlagen. Der rechtliche Vorbehalt der unzulässigen Subventionierung wird beauftragt. Gesamtkosten/Gesamterlöse Die Kosten für eine bedarfsgerechte Ausstattung der städtischen Heime mit WLAN werden ermittelt. Die Kosten für eine moderne und bedarfsgerechte Ausstattung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Heimen werden ermittelt. Lösungsangebote für eine moderne und bedarfsgerechte Ausstattung mit mobilen Rechnern für die Kinder und Jugendlichen werden vorgestellt und die Kosten dafür ermittelt. Die Kosten für eine rechtliche Klärung der finanziellen Unterstützung werden ermittelt. Entscheidungsvorschlag Die jeweiligen Bedarfe und Lösungsangebote werden ermittelt und die Kosten für die Umsetzung / Bereitstellung und Betrieb werden in einer Gesamtkostenübersicht dem Stadtrat zur Entscheidung bis spätestens 30.07.2020 vorgelegt. Die Klärung der rechtlichen Vorbehalte der unzulässigen Subvention wird beauftragt. Gesucht werden kann im RIS auch unter Städtische Heime Ortsangabe /

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (nach Antrag)