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- Öffentliche Tagesordung -

Sitzungs-Informationen

Mittwoch, 5. Februar 2020, 09:30 Uhr (Abgeschlossen) (im Anschluss an vorherige Sitzung)
Gremium:
Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal

TOP 1.

1.
a) Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2109 Appenzeller Straße (beiderseits), Forst-Kasten-Allee (südlich), Graubündener Straße (westlich), Bellinzonastraße (beiderseits), Neurieder Straße (nördlich), Stadtgrenze (östlich) (Teiläbderung der Bebauungspläne Nr. 168a, 374, 535) b) Bürgerversammlungsempfehlungen - Einhaltung sämtlicher im Bauordnungsrecht und Bauplanungsrecht enthaltener gesetzlicher Vorgaben auf dem Areal der geplanten Nachverdichtung an der Appenzellerstraße, insbesondere der Abstandsflächen Empfehlung Nr. 14-20 / E 01467 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 19 Thalkirchen-Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln am 11.05.2017 - Erhalt des Linden- und Ahornwäldchens an der Südseite der Forst-Kasten-Allee Empfehlung Nr. 14-20 / E 01471 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 19 Thalkirchen-Obersendling - Forstenried-Fürstenried- Solln am 11.05.2017 - Billigungsbeschluss - Stadtbezirk 19 - Thalkirchen-Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln


14-20 / V 16309 (Typ: Beschlussvorlage SB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass: Aufstellung eines Bebauungsplans mit Grünordnung Nr. 2109 für den o. g. Bereich. hier: Billigungsbeschluss Inhalt: Behandlung des Auftrags der Vollversammlung des Stadtrates am 20.04.2016 (Erstellung eines Mobilitätskonzepts);........ - Behandlung des Prüfauftrags der Vollversammlung der..... Gesamtkosten/Gesamterlöse: -/- Entscheidungsvorschlag: Die Ausführungen zum Mobilitätskonzept und zur Verfahrensart, wonach kein beschleunigtes Verfahren anwendbar ist, werden zur Kenntnis genommen. Beschlussfassung über die Behandlung der Äußerungen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Beteiligung der Behörden und des Bezirksausschusses 19. Der Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2109 wird gebilligt mit dem Auftrag zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vorbehaltlich des Vorliegens der im Antrag genannten Auslegungsvoraussetzungen. Bitte an das Baureferat, die Bedarfs- und Konzeptgenehmigung für die öffentlichen Verkehrsflächen gemäß Bebauungsplan und städtebaulichem Vertrag herbeizuführen. Behandlung der Bürgerversammlungsempfehlungen. Gesucht werden kann im RIS auch nach: RIS, Stadtrat, Beschlüsse, Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2109, Appenzeller Straße Ortsangabe: Stadtbezirk 19 – Thalkirchen-Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (siehe Beschlussseite)