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- Öffentliche Tagesordung -
Sitzungs-Informationen
Mittwoch, 19. Februar 2020, 09:00 Uhr
(Abgeschlossen)
Gremium:
Vollversammlung
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal
TOP 4.
4.
Betriebsveranstaltungen;
Pauschale Versteuerung nach
§ 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Einkommensteuergesetz (EStG)
Kurzinfo:
Mit der Beschlussvorlage wird entschieden, dass Zuwendungen aus Anlass von Betriebsveranstaltungen von der
Landeshauptstadt München pauschal besteuert werden ( § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 EStG ).
Gesamtkosten/Gesamterlöse: Zusätzliche Haushaltsmittel sind nicht erforderlich.
Entscheidungsvorschlag des Referenten:
1. Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.
2. Die Versteuerung von Zuwendungen der Landeshauptstadt München an ihre Beschäftigten anlässlich von Betriebsveranstaltungen erfolgt ab dem 1.1.2020 gemäß § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 EStG (pauschale Versteuerung).
3. Die Entgeltabrechnung (POR - P 4) wird beauftragt, die für die pauschale Übernahme der Lohnsteuer gemäß § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 EStG erforderlichen Schritte in die Wege zu leiten. Vollzugsfragen sind dabei eigenverantwortlich im Büroweg zu entscheiden.
4. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.
Gesucht werden kann auch im RIS nach Betriebsveranstaltungen, Zuwendungen, Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, Versteuerung
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