RIS Internet "TOP Download"
(Download erfolgte am 18.07.2024 06:41:41)
- Öffentliche Tagesordung -
Sitzungs-Informationen
Dienstag, 3. März 2020, 19:00 Uhr
(Abgeschlossen)
Gremium:
BA 14 - Vollgremium
Sitzungsort:
Mensa der Ludwig-Thoma-Realschule, Fehwiesenstr. 118
TOP 2.
2.
(U) Baumschutz in der Landeshauptstadt München
Anträge und Empfehlung
a) Hart durchgreifen bei nicht genehmigten Grundstücksrodungen
Antrag Nr. 14-20 / A 05024
b) Mehr Schutz für Bäume I
Sicherheitsleistung für Baum-Ersatzpflanzungen auch in München einführen – Lebensqualität in München bewahren
Antrag Nr. 14-20 / A 05151
c) Mehr Schutz für Bäume II
Höhere Strafen bei ungenehmigten Baumfällungen
Antrag Nr. 14-20 / A 05152
d) Mehr Schutz für Bäume VI
Baumrecht gegenüber Baurecht stärken – keine Baumfällungen mehr für Tiefgaragen
Antrag Nr. 14-20 / A 05156
e) Unterbindung und deutliche Bestrafung nicht genehmigter Baumfällungen / Grundstücksrodungen
BA-Antrags-Nr. 14-20 / B 05913
f) Baumrecht vor Baurecht
Empfehlung Nr. 14-20 / E 02504
g) Gartenstadt Obermenzing;
Drastische Erhöhung des Bußgeldes für Baumrodungen ohne Genehmigung
Empfehlung Nr. 14-20 / E 02538
h) Schutz der Bäume und des Charakters / der städtebaulichen Kultur im Stadtviertel
Empfehlung Nr. 14-20 / E 02531
-
14-20 / A 06354 (Typ: Änderungsantrag) (Status: Erledigt)
-
14-20 / A 06357 (Typ: Änderungsantrag) (Status: Erledigt)
-
14-20 / A 05024 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
-
14-20 / E 02538 (Typ: BV-Empfehlung) (Status: Erledigt)
-
14-20 / E 02504 (Typ: BV-Empfehlung) (Status: Erledigt)
-
14-20 / B 05913 (Typ: BA-Antrag) (Status: Erledigt)
-
14-20 / E 02531 (Typ: BV-Empfehlung) (Status: Erledigt)
-
14-20 / A 05151 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
-
14-20 / A 05156 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
-
14-20 / A 05152 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
Kurzinfo:
Anlass:
Der Baumschutz hat in der Landeshauptstadt München seit jeher einen hohen Stellenwert.
Bereits 1976 wurde daher eine Baumschutzverordnung (BaumschutzV) erlassen mit dem Ziel, die innerstädtische Durch-
grünung Münchens auf Dauer zu erhalten. Durch die Baumschutzverordnung geschützte Gehölze dürfen nur entfernt oder verändert werden, wenn zuvor die Erlaubnis der Unteren Naturschutzbehörde eingeholt wurde.
Jährlich werden tausende Antragsverfahren im Vollzug der Baumschutzverordnung abgewickelt, sowohl im Baugenehmigungsverfahren als auch im Einzelgenehmigungsverfahren. Verstöße werden konsequent geahndet.
Nachdem es im Frühjahr 2019 zu einer ungewöhnlichen Anhäufung von unerlaubten Baumfällungen als bauvorbereitende Maßnahmen kam, wurden mehrere Stadtratsanträge, ein Bezirksausschussantrag und
Empfehlungen aus Bürgerversammlungen zum Themenkomplex Baumschutz - Baumerhalt – höhere Strafen bei ungenehmigten Baumfällungen gestellt.