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- Öffentliche Tagesordung -

Sitzungs-Informationen

Mittwoch, 4. März 2020, 09:30 Uhr (Abgeschlossen)
Gremium:
Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal

TOP 14.

14.
Münchenzulage für Beschäftigte der städtischen Beteiligungsgesellschaften Münchenzulage für Beschäftigte der städtischen Wohnungsbaugesellschaften

14-20 / V 18026 (Typ: Beschlussvorlage SB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass Beschlüsse der Vollversammlung des Stadtrates vom 26.06.2019 (Vorlagen-Nr. 14-20/V 15056) und vom 18.12.2019 (Vorlagen-Nr. 14-20/V 17315), wonach die städtischen Beteiligungsgesellschaften eine der Münchenzulage entsprechende finanzielle Entlastung für die Beschäftigten erarbeiten sollen. Inhalt Die GEWOFAG Holding GmbH bezahlt ihren Beschäftigten bis einschließlich Tarifgruppe IV monatlich 135.- €, ab Tarifgruppe V monatlich 125.- €, jeweils zuzüglich einer Kinderzulage in Höhe von 29.- €/Monat brutto für jedes unterhaltsberechtigte Kind. Die Zulage für alle Auszubildenden der GEWOFAG wird auf 92.-€/Monat verdoppelt. Die Zulagen sollen rückwirkend ab 01.01.2020 gezahlt werden. Die Einführung einer IsarCard soll im Anschluss an den derzeit noch laufend bezahlten Fahrtkostenzuschuss eingeführt werden. Die GWG München bezahlt allen ihren Tarifbeschäftigten ab dem 01.04.2020 eine Münchenzulage analog der städtischen Münchenzulage, sofern sie nicht bereits heute ein höheres Einkommen erzielen. Die Beschäftigten der GWG erhalten bereits einen Fahrgeldzuschuss und können künftig wählen, ob sie den Fahrgeldzuschuss behalten wollen oder statt dessen eine arbeitgeberfinanzierte IsarCardJobM wählen. Neue Mitarbeiter erhalten grundsätzlich die IsarCardJobM. Gesamtkosten/ Gesamterlöse -/- mehr siehe Vorlage

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (nach Antrag)