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- Öffentliche Tagesordung -

Sitzungs-Informationen

Mittwoch, 16. Februar 2005, 09:30 Uhr (Abgeschlossen)
Gremium:
Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal

TOP 4.

4.
Veränderungssperre Erste Verlängerung nach § 17 Abs. 1 BauGB Veränderungssperre Nr. 641 Bauweberstraße / Rothspitzstraße (ohne Nummer) Flurstück Nr. 604/100 Gemarkung Forstenried (Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1739) Stadtbezirk 19 Thalkirchen-Obersendling- Forstenried-Fürstenried-Solln

02-08 / V 05741 (Typ: Beschlussvorlage SB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass: Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates vom 15.12.2004, die Planung für die Verlängerung der Stäblistraße zwischen Forstenrieder Allee und Anschlussstelle BAB A 95/München-Fürstenried (gemäß Aufstellungsbeschluss vom 03.06.1992 zum Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1739) weiter zu verfolgen. Inhalt: Für das obengenannte Grundstück in Forstenried wurde zur Sicherung der Planung mit Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 04.02.2004 (Satzung vom 18.02.2004) eine Veränderungssperre erlassen, die mit Ablauf des 01.04.2005 außer Kraft tritt. Zur weiteren Sicherung der Planung ist die Verlängerung der Veränderungssperre um ein Jahr erforderlich. Entscheidungsvorschlag: Die Veränderungssperre Nr. 641 wird gem. § 17 Abs. 1 BauGB um ein Jahr bis zum 01.04.2006 verlängert.

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (nach Antrag,gegen die Stimmen der Fraktion B90/Die Grünen/RL)