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- Öffentliche Tagesordung -
Sitzungs-Informationen
Dienstag, 7. Juli 2020, 14:00 Uhr
(Abgeschlossen)
Gremium:
Umweltausschuss
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal
TOP 3.
3.
(Verbots-) Regelungen für den Betrieb von Laubbläsern
Keine Laubbläser und -maschinen
Empfehlung Nr. 14-20 / E 02925 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 13 -
Bogenhausen am 24.10.2019
Änderung der Verordnung für gewerbliche Betreiber von Laubbläsern und Laubsaugern
Empfehlung Nr. 14-20 / E 02926 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 13 -
Bogenhausen am 24.10.2019
-
14-20 / E 02926 (Typ: BV-Empfehlung) (Status: Erledigt)
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14-20 / E 02925 (Typ: BV-Empfehlung) (Status: Erledigt)
Kurzinfo:
Anlass:
Empfehlungen der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 13 – Bogenhausen vom 24.10.2019.
Inhalt:
Nach der derzeit geltenden Rechtslage ist ein Verbot von Laubbläsern durch die Landeshauptstadt München nicht möglich.
Die Aufnahme einer Regelung nach einer sukzessiven Umstellung auf lärm- und abgasarme Laubbläser in die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSchV) steht im Widerspruch zu europäischem Recht, nämlich zu Artikel 6 der Richtlinie 2000/14/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 08.05.2000.
Gesamtkosten/ Gesamterlöse:
- / -
Entscheidungsvorschlag:
Den Empfehlungen der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 13 - Bogenhausen kann nicht entsprochen werden.
Gesucht werden kann im RIS auch unter:
Laubbläser, Laubsauger, Lärm, 32. BImSchV
Ortsangabe:
Stadtbezirk 13 - Bogenhausen