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- Öffentliche Tagesordung -
Sitzungs-Informationen
Mittwoch, 13. Mai 2020, 09:00 Uhr
(Abgeschlossen)
Gremium:
Vollversammlung
Sitzungsort:
Deutsches Theater
TOP 3.
3.
Schnelle Hilfe für die Gastronomie in Corona-Zeiten
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20-26 / A 00010 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
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20-26 / A 00022 (Typ: Dringlichkeitsantrag) (Status: Erledigt)
Kurzinfo:
Anlass
Nr. 20-26 / A 00022, Nr. 20-26 / A 00010
Inhalt
In der BV werden die Möglichkeiten zur Ausweitung vorhandener Freischankflächen (FS) auf den Gehwegen dargestellt. Zudem wird unter Wahrung der Verkehrssicherheit und unter bestimmten Voraussetzungen erstmals die Einrichtung von FS auf Parkplätzen ermöglicht. Darüber hinaus werden Wege zur Beschleunigung des Genehmigungsverfahrens aufgezeigt.
Schließlich wird der Erlass bzw. die Erstattung von Gebühren für FS aufgrund der coronabedingten Betriebsuntersagungen bzw. -einschränkungen erörtert.
Entscheidungsvorschlag
Das KVR bewilligt unter den in Ziffer I. 2.2 genannten Voraussetzungen als Ausnahme von § 23 Abs. 6 Satz 3 der Sondernutzungsrichtlinien im Einzelfall unmittelbar an die Hausfassade angrenzende FS, die über die Breite der Straßenfront des jeweiligen gastronomischen Betriebs hinausgehen. Die Genehmigung gilt nur, so lange die aktuelle Fassung der Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung die Einhaltung des Abstandsgebot von 1,5 Metern in Gastronomiebetrieben vorsieht.
Das KVR bewilligt unter den in Ziffer I. 2.3 genannten Voraussetzungen im Einzelfall FS auf an den Gehweg angrenzenden Parkplätzen. Die Genehmigung gilt nur, so lange die aktuelle Fassung der Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung die Einhaltung des Abstandsgebot von 1,5 Metern in Gastronomiebetrieben vorsieht.
Dem OB wird empfohlen, das auf die BAs gemäß Nummer 6 der Vollmacht vom 9.4.2018 übertragene Entscheidungsrecht bei Genehmigung oder Erweiterungsgenehmigung von FS befristet bis zum 30.9.2020 wieder an sich zu ziehen. Für den Fall, dass der OB dieser Empfehlung folgt, beschließt der Stadtrat, dass das dann bestehende Anhörungsrecht der Bezirksausschüsse gemäß Ziffer 12.3 des Katalogs des KVR zur BA-Satzung bis zum 30.9.2020 in ein Unterrichtungsrecht umgewandelt wird.
Das KVR wird beauftragt, dem Stadtrat bis zum 30.9.2020 zu den Auswirkungen der dargestellten Maßnahmen zu berichten.