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- Öffentliche Tagesordung -

Sitzungs-Informationen

Dienstag, 7. Juli 2020, 14:00 Uhr (Abgeschlossen)
Gremium:
Umweltausschuss
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal

TOP 4.

4.
Verbot von Laubbläsern für Privatpersonen Empfehlung Nr. 14-20 / E 03164 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 09 – Neuhausen-Nymphenburg am 28.11.2019


20-26 / V 00326 (Typ: Beschlussvorlage SB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass: Empfehlung Nr. 14-20 / E 03164 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 09 – Neuhausen-Nymphenburg vom 28.11.2019 Inhalt: Der Antrag zielt auf ein Laubbläserverbot für Privatpersonen und Hausmeisterdienste ab. Nach der derzeit geltenden Rechtslage ist ein Verbot von Laubbläsern durch die Landeshauptstadt München weder für den Einsatz der Geräte durch Hausmeisterdienste noch durch Privatpersonen möglich. Eine auf ein Verbot von Laubbläsern gerichtete Änderung der bundesweit gültigen Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSchV) stünde im Widerspruch zu europäischem Recht, nämlich zu Artikel 6 der Richtlinie 2000/14/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 08.05.2000. Deshalb hätte auch eine entsprechende Initiative der Landeshauptstadt München keinen Erfolg. Auch das Bayerische Immissionsschutzgesetz (BayImSchG) bietet keine Rechtsgrundlage, auf die ein Verbot von Laubbläsern im gewerblichen oder privaten Bereich gestützt werden kann. Gesamtkosten/ Gesamterlöse: - / - Entscheidungsvorschlag: Der Empfehlung Nr. 14-20 / E 03164 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 09 – Neuhausen-Nymphenburg kann nicht entsprochen werden. Gesucht werden kann im RIS auch unter: Laubbläser, 32. BImSchV, BayImSchG Ortsangabe: - / -

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (nach Antrag)