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- Öffentliche Tagesordung -
Sitzungs-Informationen
Dienstag, 16. Juni 2020, 19:30 Uhr
(Niederschrift)
Gremium:
BA 18 - Vollgremium
Sitzungsort:
Altes Rathaus, Sitzungssaal, Marienplatz 15, 80331 München
TOP 1.
1.
(E) + (U) Mitteilung der GEWOFAG über Wohnungen im Gesamtbestand, die mit Schimmelbefall oder anderen Mängeln vermietet sind
Empfehlung Nr. 14-20 / E 03010 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 18 - Untergiesing-Harlaching am 07.11.2019
Welche Schäden haben die Wohngebäude der GEWOFAG ?
Empfehlung Nr. 14-20 / E 03011 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 18 - Untergiesing-Harlaching am 07.11.2019
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14-20 / E 03010 (Typ: BV-Empfehlung) (Status: Erledigt)
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14-20 / E 03011 (Typ: BV-Empfehlung) (Status: Erledigt)
Kurzinfo:
Anlass:
Empfehlungen Nrn. 14-20 / E 03010 und 14-20 / E 03011 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 18 - Untergiesing-Harlaching.
Nach den Empfehlungen möge die GEWOFAG mitteilen, wie viele Wohnungen im Gesamtbestand des Konzerns mit Schimmelbefall oder anderen Mängeln vermietet sind.
Darüber hinaus möge die Landeshauptstadt München als Eigentümerin der GEWOFAG gutachterlich feststellen lassen, welche Schäden/Mängel die Wohngebäude der GEWOFAG haben und welche Schäden der Stadt aufgrund mangelhafter Wohngebäude entstanden sind bzw. noch entstehen.
Inhalt:
Information über Mängel bzw. deren Beseitigung im Wohnungsbestand des GEWOFAG-Konzerns.
Die Erteilung gutachterlicher Prüfungsaufträge zu Wohnungsmängeln fällt, soweit im Einzelfall angezeigt, in die Zuständigkeit der Geschäftsführung und nicht in die der Landeshauptstadt München als Gesellschafterin. Darüber hinaus stünde die geforderte gutachterliche Überprüfung des gesamten Wohnungsbestandes des GEWOFAG-Konzerns mit über 36.000 Wohnungen in keinem begründbaren Verhältnis zum wirtschaftlichen und organisatorischen Aufwand.
Gesamtkosten/Gesamterlöse:
./.
Entscheidungsvorschlag:
Der Bericht über Mängel und deren Beseitigung im Wohnungsbestand des GEWOFAG-Konzerns wird zur Kenntnis genommen.
Die Erteilung gutachterlicher Prüfungsaufträge zu Wohnungsmängeln fällt, soweit im Einzelfall angezeigt, in die Zuständigkeit der Geschäftsführung der GEWOFAG.
Die Empfehlungen Nr. 14-20 / E 03010 und Nr. 14-20 / E 03011 der Bürgerversammlung des 18. Stadtbezirkes Untergiesing-Harlaching am 07.11.2019 sind damit gem. Art. 18 Abs. 4 der Gemeindeordnung behandelt.
Gesucht werden kann im RIS auch nach:
GEWOFAG, Schäden an Wohngebäuden
Ortsangabe:
Untergiesing-Harlaching