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- Öffentliche Tagesordung -

Sitzungs-Informationen

Mittwoch, 17. Juni 2020, 09:00 Uhr (Abgeschlossen)
Gremium:
Vollversammlung
Sitzungsort:
Gasteig, Rosenheimer Straße 5, München

TOP 7.

7.
Aufwandsentschädigung für die Mitglieder des Gemeinsamen Elternbeirats der städtischen Kinderkrippen und der Krippenkinder in städtischen Häusern für Kinder (GEbKri), des Gemeinsamen Elternbeirats der städtischen Kindergärten und der Kindergartenkinder in städtischen Häusern für Kinder (GKB) und des Gemeinsamen Elternbeirats der städtischen Horte und Tagesheime und der Hortkinder in städtischen Häusern für Kinder (GEBHT); Verwaltungsunterstützung für die Gemeinsamen Elternbeiräte; Änderung der Satzung der Landeshauptstadt München über die Gemeinsamen Elternbeiräte an Kindertageseinrichtungen (Gemeinsame Elternbeiratssatzung); Aufhebung der Satzung über Aufgaben und Wahl des Hortelternbeirats an Horten der Landeshauptstadt München (Hortelternbeiratssatzung) Gemeinsamer ... Hinweis: Alte SV-Nr. 14-20 / V 17597

  • 14-20 / A 05929 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
  • 14-20 / A 05640 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)

20-26 / V 00131 (Typ: Beschlussvorlage VB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass • Stadtratsanträge Nrn. 14-20 / A 05640 und 14-20 / A 05929 • Das Referat für Bildung und Sport wurde vom Stadtrat mit der Prüfung einer angemessenen Aufwandsentschädigung für Beiräte im Bereich des Referats für Bildung und Sport beauftragt. • Das Referat für Bildung und Sport wurde beauftragt, für notwendige Verwaltungsaufgaben der Gemeinsamen Elternbeiräte eine ausreichende Ausstattung zur Verfügung zu stellen. • In der Arbeit der Gemeinsamen Elternbeiratsgremien hat sich Änderungsbedarf bei Bestimmungen der Gemeinsamen Elternbeiratssatzung herausgestellt. • Die bestehende städtischen Hortelternbeiratssatzung vom 27.02.1995 hat keine Pendants in den weiteren Einrichtungsarten. Inhalt • Vorschläge für eine Aufwandsentschädigung für die Gremiumsmitglieder • Etablierung einer Verwaltungsunterstützung für die Gremien • Änderung der Gemeinsamen Elternbeiratssatzung • Aufhebung der Hortelternbeiratssatzung Gesamtkosten Die anfallenden Kosten werden aus dem Referatsbudget finanziert. Entscheidungs-vorschlag • Die Aufwandsentschädigungen und die Verwaltungsunterstützung werden wie vorgeschlagen umgesetzt. • Die Satzung zur Änderung der Satzung der Landeshauptstadt München über die Gemeinsamen Elternbeiräte an Kindertageseinrichtungen (Gemeinsame Elternbeiratssatzung) wird gemäß Anlage beschlossen. • Die Satzung zur Aufhebung der Satzung über Aufgaben und Wahl des Hort- elternbeirats an Horten der Landeshauptstadt München (Hortelternbeiratssatzung) wird gemäß Anlage beschlossen. Gesucht werden kann im RIS auch unter: Kindertageseinrichtungen, Gemeinsame Elternbeiräte, Satzung, Aufwandsentschädigung, Verwaltungsunterstützung Ortsangabe: -/-

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (nach Antrag)