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- Öffentliche Tagesordung -

Sitzungs-Informationen

Dienstag, 16. Juni 2020, 19:30 Uhr (Abgeschlossen)
Gremium:
BA 17 - Vollgremium
Sitzungsort:
Pfarrsaal der Königin des Friedens, Werinherstr. 50, 81541 München

TOP 11.

11.
(U) Evaluierung und Änderung der Satzung der Landeshauptstadt München über die Herstellung und Bereitstellung von Abstellplätzen für Fahrräder (Fahrradabstellplatzsatzung - FabS) - Ergebnisse des Beteilungsverfahrens - Entwurf zur Änderung der Satzung der Landeshauptstadt München über die Herstellung und Bereitstellung von Abstellplätzen für Fahrräder (Fahrradabstellplatzsatzung - FabS)


14-20 / V 15368 (Typ: Beschlussvorlage VB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wurde mit Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 13.06.2012 beauftragt, die derzeit geltende Fahrradabstellplatzsatzung zu evaluieren, dem Stadtrat zu berichten und einen Entscheidungsvorschlag zu unterbreiten. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung hat die Regelungen der Fahrradabstellplatzsatzung themenspezifisch anhand erster Vollzugserfahrungen und im Rahmen eines umfassenden Beteiligungsverfahrens überprüft und die Fahrradabstellplatzsatzung einer Feinsteuerung unterzogen. Inhalte Der Stadtrat wird über die Ergebnisse des Beteiligungsverfahrens zur Evaluierung und Fortschreibung der Fahrradabstellplatzsatzung informiert. Darauf aufbauend wird ein Entscheidungsvorschlag zum Neuerlass der Fahrradabstellplatzsatzung vorgelegt. Gesamtkosten/ Gesamterlöse -/- Entscheidungsvorschlag 1. Die Ergebnisse des Beteiligungsverfahrens werden zur Kenntnis genommen. 2. Den im Vortrag der Referentin unter Ziff. 6 umfassend und in der Anlage 2 synoptisch dargestellten Änderungen und Anpassungen der Satzung der Landeshauptstadt München über die Herstellung und Bereithaltung von Abstellplätzen für Fahrräder wird zugestimmt. 3. Die Satzung der Landeshauptstadt München über die Herstellung und Bereithaltung von Abstellplätzen für Fahrräder (Fahrradabstellplatzsatzung – FabS) wird gemäß Anlage 1 beschlossen. 4. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, eine Broschüre mit wichtigen Informationen zur Umsetzung der Satzung zu erstellen und über die Nahmobilitätspauschale zu finanzieren. 5. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Gesucht werden kann im RIS auch nach - Fahrradabstellplatzsatzung - Herstellung von Fahrradabstellplätzen - Richtwert - Abstellplätze - Fahrrad - Rad Ortsangabe -/-