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- Öffentliche Tagesordung -
Sitzungs-Informationen
Montag, 13. Juli 2020, 19:30 Uhr
(Abgeschlossen)
Gremium:
BA 20 - Vollgremium
Sitzungsort:
Turnhalle Mittelschule an der Blumenauer Straße 11
TOP 2.
2.
2. Hinweis / Ergänzung vom 08.05.2020 zum Beschluss der Vollversammlung vom 13.05.2020:
Integriertes Smart City Handlungsprogramm (ISCH)
Bewerbung für ein Modellprojekt Smart Cities: Stadtentwicklung und Digitalisierung
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14-20 / A 06860 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
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14-20 / A 06936 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
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14-20 / A 06864 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
Kurzinfo:
Anlass:
Einreichung eines Förderantrags für ein Modellprojekt "Smart Cities: Stadtentwicklung und Digitalisierung" des Bundesministeriums des Inneren, für Bau und Heimat (KfW Förderprogramm, Nr. 436, www.smart-cities-made-in.de)
Dringlichkeit:
Für die Einreichung des Förderantrags wird zwingend ein Beschluss des Stadtrats vor dem 20.05.2020 benötigt, der die Stadtverwaltung berechtigt, den Antrag beim Fördermittelgeber einzureichen.
Für die Annahme des Förderantrags zur Entscheidung beim Fördermittelgeber ist ein Beschluss des Stadtrats erforderlich, der die Finanzierung des Eigenanteils sicherstellt.
Erst durch Zustimmung des Stadtrates zum Förderprojekt ist eine Einwerbung der Fördermittel in Höhe von bis zu 7,15 Mio. Euro für die Landeshauptstadt München möglich.
Anträge:........
Inhalt:
Kooperative Bewerbung der Landeshauptstadt München ....
Gesamtkosten/Gesamterlöse:
Gesamtkosten: 11 Mio. € (2021 - 2025)
2021 – 1,65 Mio. €, 2022 – 2,75 Mio. €, 2023 – 2025 – jährl. 2,2 Mio. €
Gesamterlöse: bis zu 7,15 Mio. € (2022 - 2026)
2022 – 1,0725 Mio. €, 2023 – 1,7875 Mio. €,
2024 – 2026 – jährl. 1,43 Mio. €
Die förderfähigen Gesamtkosten des Modellprojekts, die durch die drei Städte beantragt werden, betragen gemeinsam für alle Städte bis zu 31,5 Mio. Euro. Der Anteil der Landeshauptstadt München beträgt bis zu 11 Mio. Euro. Davon ist eine maximale Förderung von 65% (bis zu 7,15 Mio. Euro) möglich. Die restlichen Projektkosten in Höhe von 35 % (bis 3,85 Mio .Euro) sind als städtische Eigenmittel aufzuwenden. Die Höhe der förderfähigen Gesamtkosten wird durch den Fördermittelgeber anhand des Konzepts festgelegt.
Die Projektlaufzeit beträgt 5 Jahre (60 Monate), beginnend mit dem Zugang des Förderbescheids (voraussichtlich Sept./ Okt. 2020).
Entscheidungsvorschlag: siehe Beschlusstext
Ortsangabe:
(-/-)