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- Öffentliche Tagesordung -

Sitzungs-Informationen

Dienstag, 21. Juli 2020, 19:00 Uhr (Abgeschlossen)
Gremium:
BA 02 - Vollgremium
Sitzungsort:
wird noch benannt

TOP 8.

8.
(U) Kurzfristige Maßnahmen für Fußgänger*innen unter Corona 1. Anlass 2. Stand und Weiterentwicklung des Ansatzes Saisonaler Stadträume 3. Verkehrsrechtliche Möglichkeiten für temporäre Maßnahmen 4. Verkehrliche Grundsätze und Kriterien bei der Auswahl 5. Umsetzbarkeit im Sommer 2020 6. Verfahren zur kurzfristigen Umsetzung 7. Konkrete Umsetzung saisonaler Stadträume 8. Infektionsschutz 9. Behandlung der Stadtrats- und BA-Anträge


20-26 / V 00606 (Typ: Direkt) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass Mit Beschluss „Einhaltung der Abstandsregelungen für den Radverkehr während der Corona-Pandemie“ vom 27.05.2020, Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 00491, wurde die Stadtverwaltung beauftragt, unter Einbindung der jeweils betroffenen Bezirksausschüsse dem Stadtrat noch vor der Som­merpause Vorschläge für temporäre Verbesserungen für Fußgänger*in­nen während der Zeit unter Corona zu unterbreiten. Infolge des neu entstandenen Bedarfes nach mehr Platz für die alltägliche Bewegung und den Aufenthalt von Menschen im öffentlichen Raum durch die Corona-Pandemie, möchte sich auch die Landeshauptstadt München der Aufgabe stellen, durch eine veränderte Strategie im Umgang und mit der Aufteilung des öffentlichen Raums angemessen zu reagieren. In Zeiten der Pandemie können aufgrund der sehr eingeschränkten Flächen, die insbesondere den zu Fuß Gehenden in öffentlichen Räumen zur Verfügung stehen, die notwendigen Sicherheitsabstände oftmals nur schwer eingehalten werden. Inhalt Die Stadtverwaltung schlägt eine kurzfristige Weiterentwicklung und testweise Ausweitung des 2019 erarbeiteten und erstmals angewendeten Konzepts der saisonalen Stadträume (Sitzungsvorlage Nr.: 14-20 / V 13626) in Form von weiteren temporären Pilotmaßnahmen vor. Dabei steht jedoch der erhöhte Platzbedarf für zu Fuß Gehende und nicht die Schaffung von Treffpunkten, die der Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln zuwiderlaufen könnten, im Vordergrund. In diese Überlegungen werden neben einer Vollsperrung von Straßenabschnitten als Spielstraßen auch temporäre Anordnungen von verkehrsberuhigten Bereichen einbezogen. Gesamtkosten/ Gesamterlöse Die Finanzierung aller erforderlichen Aufwendungen erfolgt aus Mitteln der Nahmobilitätspauschale.