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- Öffentliche Tagesordung -

Sitzungs-Informationen

Dienstag, 14. Juli 2020, 19:00 Uhr (Abgeschlossen)
Gremium:
BA 23 - Vollgremium
Sitzungsort:
Aula, GS an der Manzostraße, Manzostraße 79

TOP 5.

5.
(E) Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes im Stadtbezirk 23 Allach-Untermenzing Einziehung einer Teilstrecke der Lautenschlägerstraße Widmung von Teilstrecken des Oertelplatzes, einer Teilstrecke der Lautenschlägerstraße, eines unbenannten Weges Nr. 36 und von Teilstrecken der Maria-Sibylla-Merian-Straße

20-26 / V 00778 (Typ: Beschlussvorlage BA) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Der Einziehung der bisher als Ortsstraße gewidmeten Teilstrecke der Lautenschlägerstraße zwischen der Vesaliusstraße (= km 0,000) und der Piperstraße (= km 0,084) wird zugestimmt. Den Widmungen - der Teilstrecke der Lautenschlägerstraße zwischen 22 m nördlich der Piperstraße beim Oertelplatz (= km 0,062) und der Piperstraße (= km 0,084) zu einem „beschränkt-öffentlichen Weg, Fußverkehr, Radverkehr frei, Zufahrt zu Haus Nr. 26 frei“ und - der Platzfläche des Oertelplatzes (Nordteil) zwischen der Georg- Reismüller-Straße (= km 0,000) und 55 m östlich davon bei der Ostgrenze von Flstk. 1324/81 (= km 0,055) zu einem „beschränkt-öffentlichen Weg, Fuß- und Radverkehr, ÖPNV, Taxi frei“ und - der Platzfläche des Oertelplatzes (Südteil) zwischen dem westlichen Bahnzugang bei Flstk. 1324/107 (= km 0,055) und der Ostgrenze von den Flstk. 1094/9 und 1094/11 (= km 0,138) zu einem „beschränkt-öffentlichen Weg, Fußverkehr, Radverkehr auf den befestigten Flächen der West- und Nordseite frei“ und - des unbenannten Weges Nr. 36 zwischen dem Oertelplatz Nr. 11 (Ostseite) (= km 0,000) und der Hintermeierstraße beim Wendebereich (= km 0,296) zu einem „beschränkt-öffentlichen Weg, Fuß- und Radverkehr“ und - der Teilstrecke der Maria-Sibylla-Merian-Straße zwischen der Lautenschlägerstraße südlich von Haus Nr. 10 (= km 0,000) und der Lautenschlägerstraße nordöstlich von Haus Nr. 26 (= km 0,273) zu einem Eigentümerweg und - der Teilstrecke der Maria-Sibylla-Merian-Straße zwischen der Einmündung nach Westen bei Haus Nr. 20 (= km 0,273) und der Einmündung in die Lautenschlägerstraße bei Haus Nr. 16 (= km 0,304) zu einem Eigentümerweg wird zugestimmt.