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- Öffentliche Tagesordung -
Sitzungs-Informationen
Dienstag, 14. Juli 2020, 19:00 Uhr
(Abgeschlossen)
Gremium:
BA 23 - Vollgremium
Sitzungsort:
Aula, GS an der Manzostraße, Manzostraße 79
TOP 5.
5.
(E) Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes
im Stadtbezirk 23 Allach-Untermenzing
Einziehung
einer Teilstrecke der Lautenschlägerstraße
Widmung
von Teilstrecken des Oertelplatzes,
einer Teilstrecke der Lautenschlägerstraße,
eines unbenannten Weges Nr. 36 und
von Teilstrecken der Maria-Sibylla-Merian-Straße
Kurzinfo:
Der Einziehung der bisher als Ortsstraße gewidmeten Teilstrecke der
Lautenschlägerstraße zwischen der Vesaliusstraße (= km 0,000) und der
Piperstraße (= km 0,084) wird zugestimmt.
Den Widmungen
- der Teilstrecke der Lautenschlägerstraße zwischen 22 m nördlich der
Piperstraße beim Oertelplatz (= km 0,062) und der Piperstraße (= km
0,084) zu einem „beschränkt-öffentlichen Weg, Fußverkehr, Radverkehr
frei, Zufahrt zu Haus Nr. 26 frei“ und
- der Platzfläche des Oertelplatzes (Nordteil) zwischen der Georg-
Reismüller-Straße (= km 0,000) und 55 m östlich davon bei der Ostgrenze
von Flstk. 1324/81 (= km 0,055) zu einem „beschränkt-öffentlichen Weg,
Fuß- und Radverkehr, ÖPNV, Taxi frei“ und
- der Platzfläche des Oertelplatzes (Südteil) zwischen dem westlichen
Bahnzugang bei Flstk. 1324/107 (= km 0,055) und der Ostgrenze von den
Flstk. 1094/9 und 1094/11 (= km 0,138) zu einem „beschränkt-öffentlichen
Weg, Fußverkehr, Radverkehr auf den befestigten Flächen der West- und
Nordseite frei“ und
- des unbenannten Weges Nr. 36 zwischen dem Oertelplatz Nr. 11
(Ostseite) (= km 0,000) und der Hintermeierstraße beim Wendebereich (=
km 0,296) zu einem „beschränkt-öffentlichen Weg, Fuß- und Radverkehr“
und
- der Teilstrecke der Maria-Sibylla-Merian-Straße zwischen der
Lautenschlägerstraße südlich von Haus Nr. 10 (= km 0,000) und der
Lautenschlägerstraße nordöstlich von Haus Nr. 26 (= km 0,273) zu einem
Eigentümerweg und
- der Teilstrecke der Maria-Sibylla-Merian-Straße zwischen der Einmündung
nach Westen bei Haus Nr. 20 (= km 0,273) und der Einmündung in die
Lautenschlägerstraße bei Haus Nr. 16 (= km 0,304) zu einem
Eigentümerweg
wird zugestimmt.