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- Öffentliche Tagesordung -

Sitzungs-Informationen

Dienstag, 21. Juli 2020, 19:00 Uhr (Abgeschlossen)
Gremium:
BA 01 - Vollgremium
Sitzungsort:
Ratstrinkstube des Rathauses, Marienplatz 8, 80331 München

TOP 11.

11.
(U) Baulandmobilisierungsgesetz – Verbändeanhörung -


20-26 / V 00726 (Typ: Beschlussvorlage SB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass Referentenentwurf des Bauministerium des Inneren, für Bau und Heimat zum Baulandmobilisierungsgesetz zur Änderung des Baugesetzbuches und der Baunutzungsverordnung vom 09.06.2020 Inhalt Inhaltliche Vorstellung des Referentenentwurfs und der neu in das Gesetz hinzukommenden oder geänderten Normen sowie Bewertung des Gesetzesentwurfs durch das Referat für Stadtplanung und Bauordnung unter Mitwirkung des Kommunalreferats, der Stadtkämmerei, des Sozialreferats und des Baureferats. Gesamtkosten/Gesamterlöse -- Entscheidungsvorschlag 1. Die Ausführungen der Referentin zu dem Referentenentwurf des Bundesministeriums des Inneren, für Bau und Heimat zum Baulandmobilisierungsgesetz vom 09.06.2020 werden zur Kenntnis genommen. 2. Dem Entwurf der Stellungnahme der Landeshauptstadt München an den Deutschen Städtetag in Anlage 4 wird zugestimmt. 3. Der Oberbürgermeister wird gebeten, die Einschätzung der Landeshauptstadt München zum Referentenentwurf des Bundesministeriums des Inneren, für Bau und Heimat zum Baulandmobilisierungsgesetz vom 09.06.2020 und die weiteren Forderungen der Landeshauptstadt München an den Bundesgesetzgeber und den Deutschen Städtetag heranzutragen und auf die Berücksichtigung dieser Anregungen im weiteren Gesetzgebungsverfahren hinzuwirken 4. Der Oberbürgermeister wird gebeten, sich an den Landesgesetzgeber zu wenden und diesen um Unterstützung bei der Berücksichtigung der Forderungen der Landeshauptstadt München im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu bitten. Zudem wird der Oberbürgermeister gebeten, an den Landesgesetzgeber zu appellieren, zeitnah nach in Krafttreten der Regelung des § 250 BauGB (Umwandlungsverbot) die erforderliche Rechtsverordnung für das gesamte Stadtgebiete der Landeshauptstadt München zu erlassen. usw