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- Öffentliche Tagesordung -

Sitzungs-Informationen

Dienstag, 25. August 2020, 19:30 Uhr (Abgeschlossen)
Gremium:
BA 07 - Vollgremium
Sitzungsort:
Sitzungssaal im Sozialbürgerhaus Meindlstraße 14, 81373 München

TOP 2.

2.
(U) Artenschutz Mehr Artenschutz bei den städtischen Gesellschaften GWG, GEWOFAG, SWM und München Klinik Antrag Nr. 14-20 / A 06662 von der Fraktion DIE GRÜNEN/RL vom 04.02.2020, eingegangen am 04.02.2020 Artenvielfalt auch in München VIII Ein Jahr Volksbegehren Rettet die Bienen! – Artenvielfalt auf Flächen der städtischen (Wohnungsbau-) Gesellschaften sicherstellen Antrag Nr. 14-20 / A 06721 von der ÖDP vom 11.02.2020, eingegangen am 11.02.2020


20-26 / V 00632 (Typ: Beschlussvorlage VB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass Die Stadtratsfraktion DIE GRÜNEN/RL stellte am 04.02.2020 den Antrag Nr. 14-20/A 06662, wonach die städtischen Gesellschaften GWG, GEWOFAG, SWM und München Klinik aufgefordert werden, Artenschutzkonzepte nach dem Vorbild der MÜNCHENSTIFT GmbH auszuarbeiten und umzusetzen. Zudem sollen Grünanlagen und Freiflächen hinsichtlich des Potentials von Neupflanzungen von Bäumen untersucht werden. An geeigneten Orten sollen sodann neue Bäume gepflanzt werden sowie die Bewohner*innen der Wohnanlagen von GEWOFAG und GWG in die Neupflanzungen miteinbezogen werden. Die ÖDP stellte am 11.02.2020 den Antrag Nr. 14-20/A 06721, wonach beantragt wird, durch die Schaffung von Lebensraum für bedrohte Tierarten auch auf den Flächen der städtischen (Wohnungsbau-)Gesellschaften den Zielen des Volksbegehrens „Rettet die Bienen! Artenvielfalt und Naturschönheiten in Bayern“ Rechnung zu tragen. Inhalt Beide Anträge zielen darauf ab, auf Flächen städtischer Gesellschaften Maßnahmen zur Stärkung der Artenvielfalt durchzuführen. Da die meisten Flächen der Gesellschaften bestimmten betrieblichen Zwecken dienen, hat jede Gesellschaft entsprechend ihrer Aufgaben und Möglichkeiten eigene Überlegungen zum Thema angestellt, die in der Vorlage dargestellt werden. Vorgestellt wird die Vorreiterrolle der MÜNCHENSTIFT GmbH, die Überlegungen der München Klinik, der SWM sowie der städtischen Wohnungsbaugesellschaften. Resümierend lässt sich feststellen, dass der Artenschutz größtenteils bereits bei den städtischen Gesellschaften verankert ist. Im Rahmen einer nachhaltigen Bewirtschaftung mit integraler Betrachtungsweise sind gleichrangig ökologische, ökonomische und soziale Auswirkungen bei Eingriffen in Freiflächen zu berücksichtigen, deren Abwägung eine wichtige Zukunftsfrage darstellt und für eine nachhaltige Wohnraumbewirtschaftung von entscheidender Bedeutung ist.