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- Öffentliche Tagesordung -
Sitzungs-Informationen
Mittwoch, 16. September 2020, 09:30 Uhr
(Abgeschlossen)
Gremium:
Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal
TOP 6.
6.
Eine städtebauliche Erhaltungssatzung gem. §172 Satz 1 Nr. 1 BauGB für das Gebiet der sog. "Ami-Siedlung" erlassen
Empfehlung Nr. 14-20 / E 02756 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 17 - Obergiesing am 04.07.2019
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20-26 / A 00509 (Typ: Änderungsantrag) (Status: Erledigt)
Kurzinfo:
Anlass
Empfehlung Nr. 14-20 / E 02756 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 17 – Obergiesing am 04.07.2019
Inhalt
Behandlung der Empfehlung bezüglich des Erlasses einer städtebaulichen Erhaltungssatzung gem. § 172 Satz 1 Nr. 1 BauGB und gem. § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB für das Gebiet der sog. „Ami-Siedlung“
Gesamtkosten/Gesamterlöse (-/-)
Entscheidungsvorschlag
Aus Sicht des Referates für Stadtplanung und Bauordnung ist vom Erlass einer städtebaulichen Erhaltungssatzung gem. § 172 Satz 1 Nr. 1 BauGB jedenfalls zum jetzigen Zeitpunkt abzusehen. Erst nach Abschluss der Prüfung und Festlegung der erforderlichen Maßnahmen kann über ein geeignetes Instrument der Zielerreichung entschieden werden.
Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die erforderlichen Untersuchungen für den Erlass einer Erhaltungssatzung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB für den in der Empfehlung Nr. 14-20 / E 02756 genannten Bereich durchzuführen.
Gesucht werden kann im RIS auch nach
Städtebauliche Erhaltungssatzung, Ami-Siedlung, Behandlung der BV-Empfehlung Nr. 14-20 / E 02756
Ortsangabe
Gebiet der sog. „Ami-Siedlung“, 17. Stadtbezirk