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- Öffentliche Tagesordung -
Sitzungs-Informationen
Dienstag, 29. September 2020, 09:30 Uhr
(Abgeschlossen)
Gremium:
Kreisverwaltungsausschuss
Sitzungsort:
Altes Rathaus, Marienplatz 15, München
TOP 3.
3.
Bericht zu den temporär während der Geltung des pandemiebedingten Abstandsgebots geschaffenen Freischankflächen und weiteres Vorgehen
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20-26 / A 00465 (Typ: Änderungsantrag) (Status: Erledigt)
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20-26 / A 00464 (Typ: Änderungsantrag) (Status: Erledigt)
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20-26 / A 00347 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
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20-26 / A 00249 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
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20-26 / A 00255 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
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20-26 / A 00253 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
Kurzinfo:
Inhalt
Es wird vorgeschlagen, die temporären Genehmigungen der Freischankflächen auf Parkplätzen und in der seitlichen Ausdehnung über die Gebäudegrenze hinaus bis zum 31.3.2021 fortdauern zu lassen. So lange das pandemiebedingte Abstandsgebot in der Gastronomie gilt, werden zudem keine Gebühren für Freischank-flächen erhoben.
Die Erarbeitung eigener Konzepte für die Gastronomie durch das Kreisverwaltungsreferat ist aufgrund der Vielfalt der gastro-nomischen Szene nicht möglich. Von den Betreiber*innen erstellte Konzepte werden geprüft und gegebenenfalls optimiert.
Das Kreisverwaltungsreferat empfiehlt, die Nutzung von mit Ökostrom betriebenen Heizstrahlern auf Freischankflächen ausnahmsweise auch während der Geltung der kommenden Mitteleuropäischen Winterzeit (25.10.2020 bis 28.3.2021) zu erlauben, da das Infektionsrisiko im Freien deutlich niedriger ist.
Reine Überdachungen (ohne Seitenwände) über die bestehenden Möglichkeiten hinaus, Sonnen- und Wetterschutz mobil und temporär einzusetzen, sollen nach Prüfung durch die betroffenen Fachdienststellen im Einzelfall genehmigt werden können.
Bei anderweitigen Nutzungen von Freischankflächen für zB Verkaufsstände sind zahlreiche in der Beschlussvorlage erläuterte Vorgaben zu beachten.
Eine schnelle Änderung der Nutzungsart und aufgrund dessen eine Umkonzessionierung ist aufgrund der zahlreichen zu prüfenden Belange (Rettungswege, Lärmsituation etc.) weder kurzfristig möglich noch besteht hierfür ein relevanter Bedarf.
Gegen eine Anwendung der für Freischankflächen ermöglichten temporären Erweiterungsmöglichkeiten auf Verkaufsflächen des Einzelhandels sprechen zahlreiche in der Beschlussvorlage dargestellte Argumente.
Gesucht werden kann im RIS auch unter
Freischankflächen, Gebühren, Gastronomie, Corona, Warenauslagen, Heizstrahler, Einzelhandel, Entscheidungsrecht Bezirksausschüsse
Ortsangabe
Stadtgebiet München