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- Öffentliche Tagesordung -

Sitzungs-Informationen

Mittwoch, 2. Dezember 2020, 09:30 Uhr (Abgeschlossen)
Gremium:
Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung
Sitzungsort:
Altes Rathaus

TOP 6.

6.
Kleingärten an der Hildachstraße in Pasing sichern! Antrag Nr. 14-20 / A 05709 von Herrn StR Christian Müller, Frau StRin Dr. Constanze Söllner-Schaar vom 25.07.2019 Stadtbezirk 21 - Pasing-Obermenzing

  • 14-20 / A 05709 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
  • 20-26 / A 00783 (Typ: Änderungsantrag) (Status: Erledigt)

20-26 / V 00337 (Typ: Beschlussvorlage SB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass Antrag Nr. 14-20 / A 05709 von Herrn StR Christian Müller, Frau StRin Dr. Constanze Söllner-Schaar vom 25.07.2019 Inhalt Antrag auf Sicherung der Kleingärten an der Hildachstraße in Pasing auf der sogenannten „Gleisinsel“ durch Entwidmung der Flächen als Bahnfläche, Erstellung eines Nutzungs- und Strukturkonzeptes, konsequentes Vorgehen gegen Schwarzbauten und eine dauerhafte Sicherung des Areals als Kleingartenanlage. Gesamtkosten/ Gesamterlöse (-/-) Entscheidungsvorschlag Dem Stadtratsantrag Nr. 14-20 / A 05709 vom 25.07.19, wonach die Sicherung der Kleingärten an der Hildachstraße in Pasing auf der sog. „Gleisinsel“ voranzutreiben sei, kann im Hinblick auf die Ergreifung planungssichernder Maßnahmen aus folgenden Gründen nicht entsprochen werden: Planungssichernde Maßnahmen können derzeit nicht ergriffen werden, sind jedoch zum jetzigen Zeitpunkt auch nicht erforderlich, da durch die Widmung des Areals als Bahnfläche dem gewünschten Ziel, die Kleingartenanlage in ihrer jetzigen Form zu erhalten, bereits entsprochen werden kann und bereits heute die erforderlichen rechtlichen Mittel vorhanden sind, um gegen ungenehmigte Anlagen und Nutzungen vorgehen zu können. Die Entwidmung der Bahnflächen sowie die Erstellung eines Nutzungs- und Strukturkonzeptes werden aus den genannten Gründen nicht als zielführend erachtet. Es ist aber beabsichtigt bei Vorliegen der Voraussetzungen, entsprechende Bauleitplanverfahren einzuleiten (siehe Punkt 1 des Vortrags). Gegen ungenehmigte Anlagen und Nutzungen auf den betreffenden Grundstücken geht das Referat für Stadtplanung und Bauordnung bereits bauordnungsrechtlich vor. Das Projekt der sogenannten Tiny-Houses wird weiterhin bauaufsichtlich überprüft. usw.

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (siehe Beschlussseite)