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- Öffentliche Tagesordung -

Sitzungs-Informationen

Mittwoch, 2. Dezember 2020, 09:30 Uhr (Abgeschlossen)
Gremium:
Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung
Sitzungsort:
Altes Rathaus

TOP 12.

12.
Erlass einer Erhaltungssatzung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB im Stadtbezirk 07 - Sendling-Westpark Satzungsbeschluss Erhaltungssatzung "Sendling-Westpark"

20-26 / V 01246 (Typ: Beschlussvorlage VB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass Mit Ablauf des 19.02.2021 tritt die derzeit geltende Erhaltungssatzung „Sendling-Westpark“ außer Kraft. Mit Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates vom 21.11.1996 wurde das Referat für Stadtplanung und Bauordnung beauftragt, vor Ablauf von Geltungsdauern von Erhaltungssatzungen einen Neuerlass zu überprüfen. Inhalt Bekanntgabe des Untersuchungsergebnisses für den vom Referat für Stadtplanung und Bauordnung untersuchten Bereich. Vorschlag zum Erlass der Erhaltungssatzung „Sendling-Westpark“. Gesamtkosten/Gesamterlöse -/- Entscheidungsvorschlag •Die Erhaltungssatzung „Sendling-Westpark“ wird in nachstehender Fassung (s. Seiten 14 - 16) beschlossen. •Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle Gesucht werdenkann im RIS auch nach Aufwertung, Verdrängung, Gentrifizierung, Erhaltungssatzung, Milieuschutz, Zusammensetzung der Wohnbevölkerung, § 172 BauGB Ortsangabe Stbz. 07 – Sendling-Westpark - Garmischer Straße – Hinterbärenbadstraße – Nestroystraße – Martin-Behaim-Straße – Konrad-Celtis-Straße – Luise-Kiesselbach-Platz – Albert-Roßhaupter-Straße – Treffauerstraße

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (siehe Beschlussseite)