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- Öffentliche Tagesordung -
Sitzungs-Informationen
Mittwoch, 2. Dezember 2020, 09:30 Uhr
(Abgeschlossen)
Gremium:
Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung
Sitzungsort:
Altes Rathaus
TOP 16.
16.
In-House-Vergabe (Bauträgerauswahl)
Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1781
Neusser Straße, Schenkendorfstraße, ehem.
Güterbahnhof und Domagkstraße
Städtische Grundstücke WA 5,
Flurstücke Nr. 844/18 und 844/69
Geamrkung Schwabing-Freimann
Kurzinfo:
Anlass
Vorschlag zur Übertragung des städtischen Grundstücks WA 5, welches aus den beiden Flurstücken Nr. 844/18 und 844/69 (Gemarkung Schwabing) besteht, an die GEWOFAG Wohnen GmbH.
Inhalt
Die GEWOFAG Wohnen GmbH wird als Bauträgerin für ein Wohnungsbauvorhaben samt einer Kindertagesstätte (2 Krippen-Gruppen und 2 Kita-Gruppen) und einem Familienzentrum mit Kindertreff auf dem Flurstück Nr. 844/18 ausgewählt. Das Flurstück Nr. 844/69 ist im Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1781 als Spielfläche gekennzeichnet.
Gesamtkosten -/-
Entscheidungsvorschlag
1. Die GEWOFAG Wohnen GmbH, Gustav-Heinemann-Ring 111, 81739 München, wird als Bauträgerin für ein Wohnungsbauvorhaben mit integrierter Kindertagesstätte und einem Familienzentrum mit Kindertreff auf dem städtischen Grundstück WA 5, welches aus den Flurstücken Nr. 844/18 und 844/69 (Gemarkung Schwabing) besteht, ausgewählt.
Die zu schaffenden etwa 45 Wohneinheiten auf dem Flurstück
Nr. 844/18 werden mit einer Geschossfläche von ca. 4.314 m² in der Einkommensorientierten Förderung (EOF) realisiert. Der Grundstückswert wird mit 300 €/m² Geschossfläche erschließungsbeitragsfrei angesetzt. Daneben werden auf dem Flurstück Nr. 844/18 eine Kindertagesstätte (2 Krippen-Gruppen und 2 Kita-Gruppen) mit rund 860 m² Geschossfläche und ein Familienzentrum mit Kindertreff mit ca. 456 m² Geschossfläche errichtet. Der Geschossflächenanteil für die Kindertagesstätte wird dabei ohne Kaufpreisansatz übertragen, der Geschossflächenanteil für das Familienzentrum zu dem durch Bewertungsgutachten ermittelten Wert. Auf dem Flurstück Nr. 844/69 wird nach den Festsetzungen des Bebauungsplans mit Grünordnung Nr. 1781 eine Außenspielfläche mit einer Größe von ca. 740 m² entstehen.
usw