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- Öffentliche Tagesordung -

Sitzungs-Informationen

Mittwoch, 2. Dezember 2020, 09:30 Uhr (Abgeschlossen)
Gremium:
Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung
Sitzungsort:
Altes Rathaus

TOP 24.

24.
Sanierungsgebiet Moosach A) Vorbereitende Untersuchungen im Untersuchungsgebiet Moosach B) Beteiligung der Betroffenen und der öffentlichen Aufgabenträger C) Förmliche Festlegung als Sanierungsgebiet Moosach D) Sanierungsziele und Projekte für das Sanierungsgebiet E) Projekte zu Beginn der Sanierung F) Organisatorische Erfordernisse zur Programmumsetzung G) Photovoltaikanlagen in Sanierungsgebieten H) Städtebauförderung, Kosten, Finanzierung Stadtbezirk 10 Moosach


20-26 / V 00782 (Typ: Beschlussvorlage VB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass Neues Sanierungsgebiet in Moosach Inhalt Darstellung der Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchungen und des Integrierten Stadtteilentwicklungskonzeptes (ISEK) einschließliche Analyse des Untersuchungsgebietes, Leitbild, Sanierungsziele, Maßnahmen und Kosten- und Finanzierungsübersicht Darstellung der Beteiligung der Betroffenen sowie Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange Förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Moosach Organisatorische Erfordernisse zur Programmumsetzung Sanierungsmaßnahmen und Finanzierung 2021-2024 Entscheidungsvorschlag Zustimmung zu den vorbereitenden Untersuchungen und dem integrierten Stadtteilentwicklungskonzept (ISEK) Moosach, einschließlich Sanierungszielen und Sanierungsmaßnahmen Zustimmung zur förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes Moosach, Zustimmung zu den geplanten Maßnahmen für 2021-24, Zustimmung zu dem Einsatz von Städtebaufördermitteln im Sanierungsgebiet Moosach Beauftragung der Münchner Gesellschaft für Stadtsanierung (MGS) als Sanierungsträgerin und als Trägerin des Stadtteilmanagements Bitte an die federführenden Fachstellen um die Entwicklung und Umsetzung der Sanierungsprojekte Gesamtkosten/Gesamterlöse Gesamtkosten – konsumtiv: einmalig in 2021: 0 Euro einmalig in 2022: 130.000 Euro einmalig in 2023: 230.000 Euro einmalig in 2024: 340.000 Euro Gesamtkosten – investiv: einmalig in 2021: 0 Euro einmalig in 2022: 245.000 Euro einmalig in 2023: 1.400.000 Euro einmalig in 2024: 4.700.000 Euro Gesamterlöse - konsumtiv: einmalig in 2023: 81.000 Euro einmalig in 2024: 136.000 Euro einmalig in 2025: 204.000 Euro Gesamterlöse - investiv: einmalig in 2021: 0 Euro einmalig in 2022: 178.000 Euro einmalig in 2023: 510.000 Euro einmalig in 2024: 1.872.000 Euro

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (siehe Beschlussseite)