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- Öffentliche Tagesordung -

Sitzungs-Informationen

Dienstag, 15. Dezember 2020, 09:30 Uhr (Abgeschlossen)
Gremium:
Kreisverwaltungsausschuss
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal

TOP 5.

5.
Satzung zur Änderung der Satzung über die Gebühren für Sondernutzungen auf öffentlichen Straßen in der Landeshauptstadt München (Sondernutzungsgebührensatzung – SoNuGebS-)

  • 20-26 / A 00768 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)

20-26 / V 02249 (Typ: Beschlussvorlage VB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Inhalt Um den auch weiterhin geltenden infektionsschutzrechtlichen Einschränkungen für Gewerbetreibende und deren Umsatzeinbußen Rechnung zu tragen, wird die bereits im Jahr 2020 erfolgte Reduzierung der Gebührenhöhe auf Null für bestimmte Sondernutzungstatbestände bis zum 31.12.2021 verlängert. Hierzu ist eine entsprechende Änderung der Sondernutzungsgebühren-satzung erforderlich. Der Landeshauptstadt München entgehen hierdurch im Jahr 2021 Einnahmen in Höhe von ca. 483.000 Euro. Zudem gilt auch die in der Vorlage Nr. 20-26 / V 00987 vom 22.7.2020 beschlossene Ausnahmeerlaubnis für die Aufstellung eines gebührenfreien Kundenstoppers pro Gewerbebetrieb in der Größe DIN A1 zu Werbezwecken bis zum 31.12.2021 fort. Gesamtkosten/ Gesamterlöse (-/-) Entscheidungsvorschlag 1. Vom Vortrag des Referenten wird Kenntnis genommen. 2. Die Satzung zur Änderung der Satzung über die Gebühren für Sondernutzungen auf öffentlichen Straßen in der Landeshauptstadt München (Sondernutzungsgebührensatzung – SoNuGebS – ) wird gemäß Anlage 1 beschlossen. 3. Das Kreisverwaltungsreferat wird beauftragt, die Reduzierung der Einnahmen durch die Senkung von Sondernutzungsgebühren i.H.v. rund 483.000 € im Jahr 2021 im Rahmen der jeweiligen Haushaltsplanaufstellungsverfahren anzumelden. 4. Der Stadtratsantrag Nr. 20-26 / A 00768 vom 01.12.2020 ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt. 5. Der Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (nach Antrag)