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- Öffentliche Tagesordung -

Sitzungs-Informationen

Montag, 11. Januar 2021, 19:30 Uhr (Abgeschlossen)
Gremium:
BA 20 - Vollgremium
Sitzungsort:
Sonderausschuss, Turnhalle Grund- und Mittelschule an der Guardinistraße 60

TOP 8.

8.
Beschluss des gemeinsamen Ausschusses für Mobilität, des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung, des Kreisverwaltungsausschusses und Bauausschusses vom 09.12.2020: Saisonale Stadträume 1. Anlass 2. Saisonale Umnutzung von Stadträumen in der städtischen Gesamtkonzeption 3. Saisonale Umnutzung - Beispiele aus anderen Städten 4. Sommerstraßen 5. Parklets 6. Personal- und Sachmittel 7. Behandlung der Anträge


20-26 / V 00438 (Typ: Beschlussvorlage VB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass: Mit Beschluss der Vollversammlung vom 26.06.2019 „Saisonale Umnutzungen von Straßenräumen“ (Sitzungsvorlagen-Nr. 14-20 / V 13626) wurde die Stadtverwaltung aufgefordert, zwei Pilotprojekte für eine saisonale Umnutzung von Straßenräumen im Umfeld der Schwanthalerstraße und am Alpenplatz durchzuführen, die Projekte zu evaluieren und dem Stadtrat die Ergebnisse vorzulegen. Ferner sollten weitere Straßenräume hinsichtlich einer möglichen saisonalen Umnutzung getestet werden. Im Vordergrund stehen Bewegungs- und Aufenthaltsräume für Anwohner*innen im Wohnumfeld ohne „Eventisierung“ und Kommerzialisierung. Dieser Auftrag wurde mit Beschluss der Vollversammlung „Kurzfristige Maßnahmen für Fußgänger* innen in Zeiten von Corona“ (Sitzungsvorlagen - Nr. 20-26/V 00606) am 17.06.2020 durch den neu gewählten Stadtrat nochmals bestätigt. Unter Berücksichtigung der Erfahrungen und Erkenntnisse aus den Projekten aus 2019 sowie den kurzfristig umgesetzten Maßnahmen unter dem Vorzeichen der Corona-Pandemie aus 2020 werden nun ergänzte bzw. erweiterte Lösungen und Strategien vorgeschlagen. Inhalt: Konzeptionelle Überlegungen (rechtliche Würdigung und verkehrliche Anordnung sowie zeitliche und räumliche Voraussetzungen) für die Realisierung saisonaler Stadträume (Parklets / Sommerstraßen). Ziel ist es, aus den Erfahrungen und Erkenntnissen weitere Lösungen und Strategien hinsichtlich des grundsätzlichen Verfahrens, der rechtlichen Rahmenbedingungen und Regelungsmöglichkeiten sowie der Begleitung und des Ablaufs in ähnlichen Situationen und Konstellationen ableiten zu können. Gesamtkosten/Gesamterlöse: Die Finanzierung der vorgeschlagenen Maßnahmen in Höhe von 150.000 € jährlich erfolgt aus der Nahmobilitätspauschale. Im künftigen Mobilitätsreferat muss eine zusätzliche Stelle geschaffen werden.