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- Öffentliche Tagesordung -

Sitzungs-Informationen

Dienstag, 16. März 2021, 19:30 Uhr (Abgeschlossen)
Gremium:
BA 18 - Vollgremium
Sitzungsort:
Paulaner am Nockherberg, Hochstraße 77, 81541 München

TOP 5.

5.
(U) Erlass einer Erhaltungssatzung nach § 172 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BauGB im Stadtbezirk 18 - Untergiesing-Harlaching Satzungsbeschluss Satzung "Wettersteinplatz" der Landeshauptstadt München zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB (Erhaltungssatzung "Wettersteinplatz")

20-26 / V 02451 (Typ: Beschlussvorlage VB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass: Mit Ablauf des 20.05.2021 tritt die derzeit geltende Erhaltungssatzung „Wettersteinplatz“ außer Kraft. Mit Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates vom 21.11.1996 wurde das Referat für Stadtplanung und Bauordnung beauftragt, vor Ablauf von Geltungsdauern von Erhaltungssatzungen einen Neuerlass zu überprüfen. Inhalt: Bekanntgabe des Untersuchungsergebnisses für den vom Referat für Stadtplanung und Bauordnung untersuchten Bereich. Vorschlag zum Erlass der Erhaltungssatzung „Wettersteinplatz“. Gesamtkosten/Gesamterlöse: -/- Entscheidungsvorschlag: Die Satzung „Wettersteinplatz“ der Landeshauptstadt München zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB (Erhaltungssatzung „Wetterstein-platz“) wird in nachstehender Fassung (s. Seiten 15 - 17) beschlossen. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Gesucht werden kann im RIS auch nach: Aufwertung, Verdrängung, Gentrifizierung, Erhaltungssatzung, Milieuschutz, Zusammensetzung der Wohnbevölkerung, § 172 BauGB Ortsangabe: Wettersteinplatz, Tegernseer Landstraße, Gufidauner Straße, Hochkalterstraße/Schellenbergstraße, Säbenerstraße/Grünwalder Straße