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- Öffentliche Tagesordung -
Sitzungs-Informationen
Dienstag, 16. März 2021, 19:30 Uhr
(Abgeschlossen)
Gremium:
BA 18 - Vollgremium
Sitzungsort:
Paulaner am Nockherberg, Hochstraße 77, 81541 München
TOP 5.
5.
(U) Erlass einer Erhaltungssatzung
nach § 172 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BauGB
im Stadtbezirk 18 - Untergiesing-Harlaching
Satzungsbeschluss Satzung "Wettersteinplatz"
der Landeshauptstadt München zur Erhaltung
der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung
gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB
(Erhaltungssatzung "Wettersteinplatz")
Kurzinfo:
Anlass:
Mit Ablauf des 20.05.2021 tritt die derzeit geltende Erhaltungssatzung „Wettersteinplatz“ außer Kraft. Mit Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates vom 21.11.1996 wurde das Referat für Stadtplanung und Bauordnung beauftragt, vor Ablauf von Geltungsdauern von Erhaltungssatzungen einen Neuerlass zu überprüfen.
Inhalt:
Bekanntgabe des Untersuchungsergebnisses für den vom Referat für Stadtplanung und Bauordnung untersuchten Bereich.
Vorschlag zum Erlass der Erhaltungssatzung „Wettersteinplatz“.
Gesamtkosten/Gesamterlöse:
-/-
Entscheidungsvorschlag:
Die Satzung „Wettersteinplatz“ der Landeshauptstadt München zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB (Erhaltungssatzung „Wetterstein-platz“) wird in nachstehender Fassung (s. Seiten 15 - 17) beschlossen.
Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.
Gesucht werden kann im RIS auch nach:
Aufwertung, Verdrängung, Gentrifizierung, Erhaltungssatzung, Milieuschutz, Zusammensetzung der Wohnbevölkerung, § 172 BauGB
Ortsangabe:
Wettersteinplatz, Tegernseer Landstraße, Gufidauner Straße, Hochkalterstraße/Schellenbergstraße, Säbenerstraße/Grünwalder Straße