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- Öffentliche Tagesordung -

Sitzungs-Informationen

Mittwoch, 14. April 2021, 09:30 Uhr (Abgeschlossen)
Gremium:
Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung
Sitzungsort:
Altes Rathaus

TOP 8.

8.
Veränderungssperre Nr. 657 Zuccalistraße (südlich) Brunhildenstraße (westlich) Richeldenstraße (nördlich) Zuccalistraße (östlich) Flurstücke Nr. 126/55, 126/2, 126/78, 126/24, 126/79, 126/53, 126/25, 126/48, 126/27, 126/23, 126/51, 126/22, 126/30, 126/20, 126/38, 126/19, 126/39, 126/50, 126/18, 126/40, 126/17, 126/33, 126/16, 126/15, 126/35, 126/68, 126/67, 126/46, 126/69, 126/45, 126/44, 125/56, 126/54, 126/75 Gemarkung Nymphenburg - Erste Verlängerung nach §17 Abs.1 Satz 3 Baugesetzbuch (BauGB) - Stadtbezirk 09 Neuhausen-Nymphenburg

20-26 / V 02438 (Typ: Beschlussvorlage SB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass Außer Kraft treten der Veränderungssperre Nr. 657. Inhalt Für die im Umgriff des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 2141 vom 22.05.2019 gelegenen Grundstücke wurde zur Sicherung der Planung mit Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 22.05.2019 eine Veränderungssperre (Satzung vom 24.06.2019), Sitzungsvorlage Nr.14-20/ V 14824 erlassen, die mit Ablauf des 02.07.2021 außer Kraft tritt. Zur weiteren Sicherung der Planung ist die Verlängerung der Veränderungssperre zur planungsrechtlichen Sicherung der bestehenden städtebaulichen Struktur und Bewahrung von zusammenhängenden privaten Grünflächen u. a. in der Veränderungssperre genannten Zielen um ein Jahr erforderlich. Das laufende Bebauungsplanverfahren kann u. a. wegen erforderlicher Gutachten nicht innerhalb der Geltungsdauer der Veränderungssperre abgeschlossen werden. Gesamtkosten/ Gesamterlöse -/- Entscheidungsvorschlag 1. Für die Flurstücke Nr. 126/55, 126/2, 126/78, 126/24, 126/79, 126/53, 126/25, 126/48, 126/27, 126/23, 126/51, 126/22, 126/30, 126/20, 126/38, 126/19, 126/39, 126/50, 126/18, 126/40, 126/17, 126/33, 126/16, 126/15, 126/35, 126/68, 126/67, 126/46, 126/69, 126/45, 126/44, 126/56. 126/54, 126/75 der Gemarkung Nymphenburg wird die Satzung zur Verlängerung der Veränderungssperre Nr. 657 erlassen. 2. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Gesucht werden kann im RIS auch nach Veränderungssperre, Zuccalistrasse Erste Verlängerung gemäß § 17 Abs. 1 Satz 3 BauGB Ortsangabe Stadtbezirk 09, Neuhausen-Nymphenburg Zuccalistraße (südlich) Brunhildenstraße (westlich) Richildenstraße (nördlich) Zuccalistraße (östlich)

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (nach Antrag)