HINWEIS:

Auf Mobilgeräten (Android/IOS) können aus Sicherheitsgründen keine externen Dateien geladen werden, daher funktionieren die Links zu den Dokumenten nicht! Bitte öffnen Sie diese direkt aus einem Dateibrowser.

Außerdem können auf Grund dessen auch keine Style-Anweisungen und Icons geladen werden, somit ist die Darstellung unvollständig.

RIS Internet "TOP Download"

(Download erfolgte am 18.07.2024 02:22:24)
- Öffentliche Tagesordung -

Sitzungs-Informationen

Mittwoch, 15. Juni 2005, 14:00 Uhr (Abgeschlossen)
Gremium:
Verwaltungs- und Personalausschuss
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal

TOP 1.

1.
Mehr Transparenz bei kommunalen GmbHs Antrag Nr. 02-08 / A 02329 der ÖDP vom 03.03.2005 Presserechtliche Auskunftsansprüche gegen städtische GmbHs Antrag Nr. 02-08 / A 02393 von Herrn Stadtrat Helmut Pfundstein

  • 02-08 / A 02393 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
  • 02-08 / A 02329 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)

02-08 / V 06251 (Typ: Beschlussvorlage SB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Inhalt: Erläuterung des Urteils des BGH vom 10.02.2005 (Az.: III ZR 294/04); Aufgrund des Urteils des BGH ist eine von der öffentlichen Hand beherrschte Gesellschaft des privaten Rechts, die Aufgaben der Daseinsvorsorge übernimmt, als "Behörde" im Sinne des Presserechts zu qualifizieren und unterliegt dem presserechtlichen Auskunftsanspruch. Entscheidungsvorschlag: 1. Die städtischen Beteiligungsgesellschaften werden aufgefordert, die Entscheidung des BGH zum presserechtlichen Auskunftsanspruch (Urteil vom 10.02.2005, Az.: III ZR 294/04) zu beachten. 2. Die Beteiligungsgesellschaften haben in eigener Verantwortung zu prüfen, ob der Presse im Einzelfall Auskunft zu erteilen ist oder ob dem eine Geheimhaltungspflicht entgegensteht. 3. Über den Antrag von Frau Stadträtin von Walter wird entschieden, wenn das Urteil des BayVGH vorliegt.

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (nach Antrag )