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- Öffentliche Tagesordung -

Sitzungs-Informationen

Dienstag, 13. April 2021, 19:00 Uhr (Abgeschlossen)
Gremium:
BA 24 - Vollgremium
Sitzungsort:
Mehrzweckhalle, Georg-Zech-Allee 15-17, 80995 München

TOP 9.

9.
(U) Münchner Nordosten und Feldmoching-Ludwigsfeld - Vergabebeschluss für Rechtsgutachten und Rechtsberatung - Änderungsbeschluss zum Vergabebeschluss vom 08.07.2020 (SV 14-20 / V 17634) Stadtbezirk 13 Bogenhausen Stadtbezirk 15 Trudering-Riem Stadtbezirk 24 Feldmoching-Hasenbergl

20-26 / V 02019 (Typ: Beschlussvorlage VB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass Die vorliegende Beschlussvorlage dient zur Ermächtigung von Vergabeleistungen für die Einholung von Rechtsgutachten und dazu ergänzender Rechtsberatung im Rahmen der Ausarbeitung von Verfahrensgrundsätzen sowie von sog. Maßnahmenträgerschaftsmodellen für die Gebietsentwicklungen im Münchner Nordosten und in Feldmoching-Ludwigsfeld. Des Weiteren soll auch der mit Vergabebeschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 08.07.2020 (Sitzungsvorlage Nr. 14-20 / V 17634) für Feldmoching-Ludwigsfeld erteilte Auftrag zur Vergabe „Wirtschaftlichkeitsanalyse und -bewertung“ auf den Münchner Nordosten ausgeweitet werden. Inhalt s. Kurzübersicht Gesamtkosten/Gesamterlöse Aufgrund der durch die Sars-CoV-2-Pandemie angespannten Haushaltslage werden zur Finanzierung der Vergaben gem. Ziffer I.4.1 dieses Beschlusses keine neuen Haushaltsmittel beantragt. Hierzu sollen vielmehr Teilbeträge bereits bewilligter Mittel aus dem für Feldmoching-Ludwigsfeld bewilligten Budget, gemäß des Beschlusses der Vollversammlung vom 10.04.2019 (Sitzungsvorlage Nr. 14-20 / V 14047) sowie aus dem für den Münchner Nordosten bewilligten Budget, gemäß des Beschlusses der Vollversammlung vom 27.11.2019 (Sitzungsvorlage Nr. 14-20 / V 16547) verwendet werden. Durch die Einleitung von vorbereitenden Untersuchungen für eine Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme (SEM) auch in Feldmoching-Ludwigsfeld ergeben sich verfahrensmäßige Ähnlichkeiten zum Münchner Nordosten Die jeweils bewilligten Finanzmittel für diese Projekte werden deshalb auch für das jeweils andere verwendet werden. Die beiden Aufträge haben einen jeweiligen Einzelwert von € 160.000,00 brutto für die rechtliche Beratung bei der Ausarbeitung von Verfahrensgrundsätzen und € 200.000,00 für die Ausarbeitung und die dazu ergänzende rechtliche Beratung zu sog. Maßnahmenträgerschaftsmodellen und somit einen Gesamtwert in Höhe von € 360.000,00 brutto.