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- Öffentliche Tagesordung -
Sitzungs-Informationen
Mittwoch, 5. Mai 2021, 09:00 Uhr
(Abgeschlossen)
Gremium:
Vollversammlung
Sitzungsort:
Löwenbräukeller Nymphenburger Str. 2, Stiglmeierplatz, München
TOP 8.
8.
Erlass von Erhaltungssatzungen
nach § 172 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BauGB
In den Stadtbezirken 5 – (Au-Haidhausen) und
18 (Untergiesing-Halrlaching)
a) Satzungsbeschluss Satzung „Untere Au / Untergiesing“
der Landeshauptstadt München zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB
(Erhaltungssatzung „Untere Au / Untergiesing“)
b) Satzungsbeschluss Satzung „Obere Au“
der Landeshauptstadt München zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB
(Erhaltungssatzung „Untere Au / Untergiesing“)
c) Die Bevölkerung der Unteren und Oberen Au vor der nächsten Gentrifizierungswelle schützen – Mietpreisniveau stabilisieren – städtebauliche Eigenart wahren
BA-Antrags Nr. 20-26 / B 00434 des Stadtbezirkes 05 Au-Haidhaisen vom 22.07.2020 (Antrag gem. § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB)
Kurzinfo:
Anlass
Mit Ablauf des 20.05.2021 tritt die derzeit geltende Erhaltungssatzung „Untere Au / Untergiesing“ außer Kraft.
Mit Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates vom 21.11.1996 wurde das Referat für Stadtplanung und Bauordnung beauftragt, vor Ablauf von Geltungsdauern von Erhaltungssatzungen einen Neuerlass zu überprüfen.
Inhalt
Bekanntgabe des Untersuchungsergebnisses für den vom Referat für Stadtplanung und Bauordnung untersuchten Bereich.
Vorschlag zum Erlass der Erhaltungssatzung „Untere Au / Untergiesing“
Vorschlag zum Erlass der Erhaltungssatzung „Obere Au“
Gesamtkosten/Gesamterlöse
-/-
Entscheidungsvorschlag
1. Die Satzung „Untere Au / Untergiesing“ der Landeshauptstadt München zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB (Erhaltungssatzung „Untere Au / Untergiesing“) wird in nachstehender Fassung (siehe Seiten 24 bis 26) beschlossen.
2. Die Satzung „Obere Au“ der Landeshauptstadt München zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB (Erhaltungssatzung „Obere Au“) wird in nachstehender Fassung (siehe Seiten 27 bis 29) beschlossen.
3. Der BA-Antrag Nr. 20-26 / B 00434 des Stadtbezirkes 05 Au-Haidhausen vom 22.07.2020 wurde hinsichtlich der Überprüfung eines Erlasses einer Erhaltungssatzung gem. § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB geschäftsordnungsgemäß behandelt.
4. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.
Gesucht werden kann im RIS auch nach
Aufwertung, Verdrängung, Gentrifizierung, Erhaltungssatzung, Milieuschutz, Zusammensetzung der Wohnbevölkerung, § 172 BauGB