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- Öffentliche Tagesordung -
Sitzungs-Informationen
Mittwoch, 5. Mai 2021, 09:00 Uhr
(Abgeschlossen)
Gremium:
Vollversammlung
Sitzungsort:
Löwenbräukeller Nymphenburger Str. 2, Stiglmeierplatz, München
TOP 9.
9.
Erlass einer Erhaltungssatzung
nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB
im Stadtbezirk 06 (Sendling)
Satzungsbeschluss Satzung "Sendling"
der Landeshauptstadt München zur Erhaltung
der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung
gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB
(Erhaltungssatzung "Sendling")
Kurzinfo:
Anlass
Mit Ablauf des 11.07.2021 tritt die derzeit geltende Erhaltungssatzung „Sendling“ außer Kraft. Mit Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates vom 21.11.1996 wurde das Referat für Stadtplanung und Bauordnung beauftragt, vor Ablauf von Geltungsdauern von Erhaltungssatzungen einen Neuerlass zu überprüfen.
Inhalt
Bekanntgabe des Untersuchungsergebnisses für den vom Referat für Stadtplanung und Bauordnung untersuchten Bereich.Vorschlag zum Erlass der Erhaltungssatzung „Sendling“ mit bisherigem Umgriff.
Gesamtkosten/Gesamterlöse
-/-
Entscheidungsvorschlag
1. Die Satzung „Sendling" der Landeshauptstadt München zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB (Erhaltungssatzung „Sendling“) wird in nachstehender Fassung (s. Seiten 17 - 19) beschlossen.
2. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.
Gesucht werden kann im RIS auch nach
Aufwertung, Verdrängung, Gentrifizierung, Erhaltungssatzung, Milieuschutz, Zusammensetzung der Wohnbevölkerung, § 172 BauGB
Ortsangabe
Lindwurmstraße, Implerstraße, Gotzinger Straße, Schäftlarnstraße, Valleystraße, Brudermühlstraße, Demleitnerstraße, Esswurmstraße, Danklstraße, Meindlstraße