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- Öffentliche Tagesordung -
Sitzungs-Informationen
Mittwoch, 6. Juli 2005, 09:00 Uhr
(Abgeschlossen)
Gremium:
Vollversammlung
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal
TOP 3.
3.
Bildung von interkommunalen Kooperationen
Antrag Nr. 02-08 / A 02201 von Frau Stadträtin Christine Strobl vom 04.01.2005
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02-08 / A 02201 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
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02-08 / A 02658 (Typ: Ergänzungsantrag) (Status: Erledigt)
Kurzinfo:
Die Zulässigkeit und Wirtschaftlichkeit interkommunaler Kooperationen bei der Beschaffung wird vom Direktorium allgemein und aus Sicht der Stadt dargestellt und beurteilt.
Entscheidungsvorschlag: Die Bildung von interkommunalen Kooperationen bei der Beschaffung ist aus kartellrechtlichen Gründen für München unzulässig. In Bezug auf die Verfahrenskosten wäre sie zwar zulässig, für München aber unrentabel. Sollten sich die Bedingungen für München durch Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) oder das Urteil des EuGH zur Rechtssache Hinte günstiger entwickeln, wird dem Stadtrat darüber berichtet.
Die zwischen den Beteiligungsgesellschaften, Eigenbetrieben und dem Hoheitsbereich bestehenden Kooperationen sollen weiter ausgebaut werden.